111.03.1011.03.10|Kassel|3 Kommentare
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Kassel. Weil er den Richtern des Verwaltungsgerichts (VG) eine Neigung zur Kinderpornografie unterstellt hat, wurde gestern ein 68-jähriger Mann aus Kassel vor dem Amtsgericht zu 30 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Gegen einen Strafbefehl, den das Amtsgericht in dieser Angelegenheit erlassen hatte, hatte der pensionierte Lehrer Widerspruch eingelegt. Auch gestern machte er deutlich, dass er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde.
Denn der 68-Jährige vertritt nicht die Auffassung, in einem Brief die Richter beleidigt zu haben. In dem Schreiben hatte er nicht nur Unmut über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die nicht in seinem Sinn ausgefallen war, geäußert. Er wurde darüber hinaus ausfallend. Hintergrund dieser Beleidigung ist die Verurteilung des früheren VG-Präsidenten Dr. Johannes R. wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern.
Der 68-jährige Kasseler mutmaßte in dem Brief, dass Dr. R. offenbar nicht die einzige Person am VG gewesen sei, die sich an kinderpornografischen Bildern erfreut habe. Er argwöhnte, dass andere Richter sich ebenfalls an der „Qual unschuldiger Kinder ergötzt“ hätten und deshalb zur Verurteilung des ehemaligen Präsidenten schweigen würden.
Diese Worte seien keine Beleidigung gewesen, sagte der 68-Jährige vor Richterin Schiborr. Als Beamter, der einen Eid geleistet hätte, sei er geradezu zu dieser Äußerung verpflichtet gewesen. „Ich bin nach wie vor entsetzt, dass dieser Dr. R. fürs Nichtstun besoldet wird.“ Zudem seien seine Worte durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
„Das überschreitet das Recht der Meinungsfreiheit. Die Vorwürfe sind nahezu aus der Luft gegriffen“, erwiderte Staatsanwalt Thöne. Das sieht der 68-Jährige anders. Bestätigt sieht er sich durch die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche und an Internaten, die jetzt an die Öffentlichkeit gekommen sind. „Warum soll das in einem Gericht nicht anders sein als in einem Internat?“, fragte der 68-Jährige. Und: „Warum soll es zwischen katholischen Geistlichen und Richtern am Verwaltungsgericht in dieser Hinsicht Unterschiede geben?“
Der pensionierte Lehrer wirft den VG-Richtern vor, dass sie sich von ihrem ehemaligen Präsidenten nicht distanziert hätten. Wer aktiv nichts gegen solche Täter unternehme, der mache sich selbst verdächtig. Der 68-Jährige nannte ein Beispiel, wie man sich gegen Vorgesetzte wehren könne: Als er noch Lehrer war, habe er mit Kollegen den betrunkenen Schulleiter in eine Besenkammer eingesperrt und dafür gesorgt, dass er des Amtes enthoben wurde.
Er sei kein schlimmer Mensch, beteuerte der 68-Jährige. „Sie werden bei mir niemals etwas finden.“ Er habe weder Eintragungen in der Verkehrssünderdatei noch andere Vorbelastungen.
Da hat das Gedächtnis dem 68-Jährigen einen kleinen Streich gespielt. Im Jahr 2003 erwirkte die evangelische Kirche eine einstweilige Verfügung gegen den Mann. Diese untersagte ihm, Trauerfeiern durch Lärm zu stören. Damals hatte sich der Hauseigentümer gegen die Erweiterung des Westfriedhofs gewehrt, indem er bei Beerdigungen die Musik so laut aufdrehte, dass eine Verständigung am offenen Grab nicht möglich war.
Von Ulrike Pflüger-Scherb

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