Stavo-Beschluss zu Hartz IV-Wohnkosten: Keine Pauschalierung mehr

Unterkunfts- und Heizkosten sollen ab Sommer in tatsächlicher Höhe erstattet werden

Hartz IV: Pauschale passé

11823.02.1023.02.10|Kassel|50 Kommentare
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Kassel. Die Arbeitsförderung der Stadt Kassel (AFK) wird die Heiz- und Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger nicht länger in Pauschalen erstatten: Die laufenden Leistungen werden nun in tatsächlicher angemessener Höhe erstattet.

Das entschied die Mehrheit der Kasseler Stadtverordneten während der Sitzung am Montagabend gegen die Stimmen von CDU, FDP und Freien Wählern. Diese Verpflichtung soll „unverzüglich“ umgesetzt werden.

Die bisherige Praxis der Pauschalierung der Stadt Kassel ist juristisch umstritten. Erst kürzlich hatte der Direktor des Sozialgerichts Kassel, Vasco Knickrehm, im HNA-Interview mit Verweis auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) erklärt: „Zu pauschalieren entspricht nicht der gesetzlichen Regelung.“

„Selbstverständlich hält sich die Verwaltung an Recht und Gesetz“, sagte Kassels Sozialdezernent und Kämmerer Dr. Jürgen Barthel (SPD). Man habe die Rechtsprechung beobachtet und sei nun zu dem Schluss gekommen, dass die bisherige Praxis mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II nicht zu vereinbaren ist.

Schrittweise soll die Änderung erfolgen: „Unser Ziel ist, zum 1. Juli das bisherige System umzustellen auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten, sofern sie angemessen sind.“ Man reagiere damit auf das Notwendige, sagte Barthel. Er halte die pauschale Zahlung nach wie vor für „kundenfreundlich und bürokratisch effizient“ und unterstütze alle Anstrengungen, dem kommunalen Träger die Pauschalierung zu ermöglichen.

Angesichts von 28 000 Kasselern, die auf das Hilfesystem Hartz IV angewiesen sind, werde die Umstellung nicht problemlos sein. Der Personalaufwand werde steigen, die Zahl der Klageverfahren werde sich hingegen nicht verringern, mutmaßt Barthel.

Den zeitlichen Aufschub kritisiert indes Kai Boeddinghaus, stellvertretender Fraktionschef der Kasseler Linken. Der Antrag seiner Fraktion hatte eigentlich eine Sofortumsetzung der Pauschalierung vorgesehen, war aber auf Antrag der Grünen geändert worden. Unverzüglich bedeutet, dass „ohne schuldhaftes Zögern“ gehandelt wird. Die Kasseler Linke ist mit dieser Änderung, obwohl sie diese mitgetragen hat, nicht zufrieden: Wenn sich Kassel an Recht und Gesetz halte, dann müsse der Beschluss sofort umgesetzt werden, sagte Boeddinghaus: „Sonst ist das ein Rechtsbruch zu Lasten der Menschen.“

Trotz Beschlussfassung ist das Aus für die Pauschale womöglich nicht endgültig. Während des Umstellungsprozesses könne sich eine Gesetzesänderung zu Gunsten der Pauschalierung ergeben. Genau das hofft Barthel mithilfe des Städtetags beim Bundesgesetzgeber in Berlin zu erreichen.

Von Anja Berens

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