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Hunde müssen an eine kürzere Leine

Stadt hat Verordnung um ein Jahr verlängert

Hunde müssen an eine kürzere Leine

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Kassel. Für Hunde gilt in Kassel weiterhin ein Leinenzwang an bestimmten Orten. Die Stadtverordneten haben die bestehende Hundeverordnung um ein Jahr verlängert. Zugleich entfällt für Hundehalter die Möglichkeit, eine ausziehbare Leine mit bis zu zehn Metern Länge zu nutzen.

Ohne den Beschluss wäre die Verordnung zum Januar ausgelaufen. Auf der Internetseite der Stadt ist die Verlängerung aber noch nicht vermerkt. Dort steht weiterhin die alte Fassung der Gefahrenabwehrverordnung. Wer sich über die Rechtslage informieren will, kann so zur falschen Annahme gelangen, dass Hunde derzeit in Kassel frei laufen dürften.

Die Verordnung wurde zunächst nur um zwölf Monate verlängert, weil sie nach fünf Jahren Geltungsdauer gründlich überarbeitet werden soll, erklärte Bürgermeister Jürgen Kaiser. Insbesondere werde die Liste mit Orten überprüft, an denen die Anleinpflicht gilt. Das sind vor allem Grünanlagen, Fußgängerzonen und Naherholungsgebiete.

An der neuen Liste arbeiten die Ortsbeiräte mit. Wegen der Kommunalwahl im März 2011 hätten die Stadtteilpolitiker nicht mehr rechtzeitig befragt werden können, sagte Kaiser. Nun habe die Verwaltung mehr Zeit für die Neufassung der Hundeverordnung.

Keine Ausnahme mehr

Mit der Verlängerung haben die Stadtverordneten zugleich eine Ausnahmeregelung gestrichen. Sie ließ in Kassel Leinen mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung bis zu zehn Metern Länge vor. Da die hessische Hundeverordnung, auf der die kommunalen Regeln basieren, diese Ausnahme nicht ausdrücklich zulässt, müsse sie gestrichen werden, erklärte Kaiser. Deshalb gilt in Kassel nun wie in Hessen eine maximale Leinenlänge von zwei Metern. (mcj)

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