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Klage: Polizist beschreibt Beurteilungssystem als Vetternwirtschaft

Klage gegen Land: Polizist beschreibt Beurteilungssystem als Vetternwirtschaft

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Kassel. Es sind massive Vorwürfe, die ein Kasseler Kriminalhauptkommissar vor dem Verwaltungsgericht gegen seinen Arbeitgeber erhob: Er berichtete von Vetternwirtschaft bei Beförderungen und davon, wie er als kritischer Polizeibeamter durch eine schlechte Beurteilung „kaltgestellt“ werden sollte.

© Herzog / Flugschule Kassel

Beurteilungssystem sorgt für Unmut: Einige Beamte des Polizeipräsidiums Kassel sind mit ihren Bewertungen nicht zufrieden.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage des 58-Jährigen ab, weil es keine Verstöße gegen die Spielräume der Beurteilungsrichtlinien sah.

Dabei ist der Polizeibeamte mit seiner Sicht der Dinge nicht allein: Beim Personalrat des Polizeipräsidiums Kassel sind seit einer Neuauflage der dortigen Beurteilungsrichtlinien im Januar 2011 viele ähnliche Beschwerden eingegangen. Deshalb hatte der Personalrat einen offenen Brief an Polizeipräsident Eckhard Sauer geschrieben. In diesem werden Beurteilungen geschildert, die „offensichtlich [...] taktisch vergeben und nicht nach Eignung, Befähigung“ erstellt werden.

Dieses Gefühl hatte auch der jetzt klagende Kriminalhauptkommissar, der bis zum Verwaltungsgerichtshof mit seiner Klage gehen will. Bei seiner jüngsten Berurteilung im Februar 2011 war der Mann, der seit 1978 bei der Polizei arbeitet und derzeit Teamleiter des Zentralkommissariats für Wirtschaftskriminalität und Korruption (ZK 20) ist, 40 Prozent schlechter eingestuft worden als bei der vorherigen. Seiner Meinung nach ist dafür auch ein Konflikt verantwortlich, den er mit dem früheren Leiter der Kriminaldirektion hatte.

Dieser Leiter, der inzwischen auf einem anderen Posten arbeitet, fälle seine Urteile, wie es ihm passe. „Meine Beförderung zum Kriminalhauptkommissar habe ich nur dem ehemaligen Polizeipräsidenten Wilfried Henning zu verdanken.“ Neben diesem persönlichen Konflikt habe er sich offenbar zu kritisch über die schlechte personelle Ausstattung des ZK 20 geäußert. Diese Kritik wiederholte er im Gericht: „Es fand eine Demontage statt. Wegen der schlechten Ausstattung bewegen wir uns im Bereich der Wirtschaftskriminalität am Rande der Strafvereitelung.“ Ein Vorwurf, den Polizeipräsident Eckhard Sauer zurückweist.

Insgesamt Abstufung

Aus Sicht der Justizarin des Polizeipräsidiums Kassel, Silvia Bednarik, stellt sich auch die Beurteilungspraxis anders dar. Im Gericht erläuterte sie, dass die neuen Richtlinien dazu geführt hätten, dass die Beurteilungen aller Beamten gesenkt wurden. „Ihre Leistung ist nicht schlechter geworden, es gibt nur andere Beurteilungskriterien“, sagte sie in Richtung des Klägers. Die Neuauflage sei nötig geworden, um eine bessere Differenzierung bei Personalentscheidungen zu ermöglichen.

Verwaltungsrichter Dr. Günter Schnell wies die Klage mit der Begründung ab, dass die neuen Richtlinien rechtmäßig seien und er keinen eklatanten Verstoß erkennen könne. Was der Kläger an Interna schildere, sei durch die vorliegenden Akten nicht nachprüfbar. Dies seien zudem personalpolitische Fragen, für die er nicht zuständig sei. „Ich bin kein Schiedsrichter der Polizei“, sagte Schnell.

Von Bastian Ludwig

Das sagt der Polizeipräsident: Eckhard Sauer weist Kritik zurück

Die Kritik des Personalrats an der Beurteilungspraxis will der Kasseler Polizeipräsident Eckhard Sauer so nicht gelten lassen. Die Kritik sei Gegenstand einer Evaluation des Beurteilungsverfahrens gewesen, die nach dem ersten Beurteilungsdurchgang stattgefunden habe. Nicht nur in einem im Intranet veröffentlichten Antwortschreiben an die Mitarbeiter, sondern auch in Anwenderhinweisen für die Beurteiler habe er vor Beginn des zweiten Durchgangs deutlich gemacht, dass es über die Richtwerte hinaus keine Vorgaben für Beurteilungswerte an die Beurteiler gibt.

Die neuen Beurteilungsrichtlinien seien schon im Zuge ihrer Erstellung intensiv kommuniziert worden. So habe jeder Mitarbeiter einen Hinweis im persönlichen Postfach erhalten. In Dienstbesprechungen seien den Mitarbeitern Inhalt und Auswirkungen dargelegt worden. Jeder Beurteilung sei zudem ein Vermerk zur Änderung des Verfahrens beigefügt gewesen, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die neuen Beurteilungen nicht mit früheren vergleichbar seien.

Durch die Beteiligung vieler Vorgesetzter in mehreren Beurteilungskonferenzen auf verschiedenen Ebenen sei darüber hinaus sichergestellt, dass bei der Erstellung der Beurteilungen subjektive Einflussfaktoren und andere Beurteilungsfehler erkannt und verhindert werden. Die gerichtliche Abweisung der Klage des Kriminalhauptkommissars bestätigte die Praxis. (bal)

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