Klage gegen Gesundheit Nordhessen Holding abgewiesen: Heidrun Blanckenburg will Berufungsverfahren

Klage gegen Gesundheit Nordhessen Holding abgewiesen - Nun Berufungsverfahren?

1209.09.1009.09.10|Kassel|3 Kommentare
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Kassel. Das Amtsgericht Kassel hat die Klage von Heidrun Blanckenburg gegen die Gesundheit Nordhessen Holding (GNH) als unbegründet abgewiesen.

Heidrun Blanckenburg

Die Gewerkschafterin und GNH-Aufsichtsrätin hatte den Konzern verklagt, weil sie sich durch eine interne Mitteilung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Im GNH-Intranet sei der Eindruck erweckt worden, durch ihre Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten sei die Behandlung von Patienten erschwert worden.

Das Amtsgericht bestätigte aber die Auffassung der GNH, dass diese Klage unbegründet sei. Dem angegriffenen Text sei nicht zu entnehmen, dass Blanckenburg von der GNH für Erschwernisse bei der Versorgung und Behandlung von Patienten verantwortlich gemacht würde. Selbst wenn dies zuträfe, handele es sich laut Gericht um eine zulässige Äußerung der GNH im Rahmen der Meinungsfreiheit.

Blanckenburg will jetzt ein Berufungsverfahren anstrengen. Mit der Intranet-Veröffentlichung, in der sie als ehemalige Patientin genannt wurde, sei die ärztliche Schweigepflicht verletzt worden, sagt ihr Rechtsanwalt Dr. Volker Klippert. Die pensionierte OP-Schwester hatte mit einer Beschwerde über den leichtfertigen Umgang mit Patientendaten am Klinikum für das Einschreiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten gesorgt. Die Behörde hatte daraufhin einen Datenschutz am Krankenhaus durchgesetzt. (ach)

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