1209.09.1009.09.10|Kassel|3 Kommentare
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Kassel. Das Amtsgericht Kassel hat die Klage von Heidrun Blanckenburg gegen die Gesundheit Nordhessen Holding (GNH) als unbegründet abgewiesen.

Heidrun Blanckenburg
Die Gewerkschafterin und GNH-Aufsichtsrätin hatte den Konzern verklagt, weil sie sich durch eine interne Mitteilung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Im GNH-Intranet sei der Eindruck erweckt worden, durch ihre Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten sei die Behandlung von Patienten erschwert worden.
Blanckenburg will jetzt ein Berufungsverfahren anstrengen. Mit der Intranet-Veröffentlichung, in der sie als ehemalige Patientin genannt wurde, sei die ärztliche Schweigepflicht verletzt worden, sagt ihr Rechtsanwalt Dr. Volker Klippert. Die pensionierte OP-Schwester hatte mit einer Beschwerde über den leichtfertigen Umgang mit Patientendaten am Klinikum für das Einschreiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten gesorgt. Die Behörde hatte daraufhin einen Datenschutz am Krankenhaus durchgesetzt. (ach)

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