Kassel. Die junge Frau räumte am Montag vor dem Kasseler Arbeitsgericht ein, dass sie sich auf Kosten ihres Arbeitgebers VW im vergangenen Jahr bereichert hat. Sie habe gewusst, dass der Zigarettenautomat in Halle 2 defekt ist.
Diesen Umstand habe sie ausgenutzt, um sich über 200 Euro auf die Chipkarte ihres Mitarbeiterausweises hochzuladen. Mit diesem Guthaben konnte die Mitarbeiterin nicht nur Zigaretten ziehen, sondern auch in der VW-Kantine und an anderen Automaten zahlen.
Deswegen hatte die Volkswagen AG der Frau sowie elf weiteren Mitarbeitern im Februar dieses Jahres fristlos gekündigt. Alle Betroffenen haben Klage gegen ihre Kündigungen eingereicht; Gütetermine vor dem Arbeitsgericht sind bereits gescheitert, am Montag fand der zweite Kammertermin in dieser Affäre statt.
Obwohl sich seine Mandantin an vier Tagen zwischen Januar und März 2009 zu „Verfehlungen“ habe hinreißen lassen, so Rechtsanwalt Thomas Thöndel, sei ihre fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt. Der Anwalt, der die Strategie gewählt hat, bei dieser „erdrückenden objektiven“ Beweislage die Flucht nach vorn anzutreten, sagt, dass es sich um eine „herausgreifende Kündigung“ mit diskriminierendem Charakter handele.
Seine Mandantin, eine Elektronikerin, sei die einzige Frau in ihrer Schicht. Dort sei sie offenbar von ihren männlichen Kollegen als „störend empfunden“ worden. Thöndel sagte, dass einer Vielzahl von Kollegen in der so genannten Wärmeumformung, die sich auch an dem defekten Automaten bereichert hätten, nicht gekündigt worden sei. VW habe so gehandelt, weil der Betrieb in dieser Abteilung ansonsten nicht habe weiterlaufen können. Das Unternehmen habe an den zwölf gekündigten Mitarbeitern ein Exempel statuieren wollen, sagte Thöndel.
VW-Sprecher Rudi Stassek weist diesen Vorwurf zurück. Jeder Einzelfall sei geprüft und darüber entschieden worden. Ob einem Mitarbeiter die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, sei von der Raffinesse und der Intensität der Betrugsabsicht abhängig gewesen.
Das Unternehmen habe auch mehr Mitarbeitern kündigen können, wenn es gewollt hätte, sagte VW-Justiziar Gerhard Klenner. Er wies aber den Vorwurf der herausgreifenden Kündigung zurück. Und machte deutlich, dass der Konzern die zwölf Kündigungen nicht zurücknehmen werde. „Wir sind gehalten, an den Entscheidung des Personalwesens festzuhalten.“
Das sieht Anwalt Thöndel im Fall seiner Mandantin anders. Er wertet das Vertrauensverhältnis zwischen der Elektronikerin und VW als nicht zerstört. Die Frau, die sich ansonsten tadellos verhalten habe, habe sich Anfang 2009 vier Fehltritte erlaubt. „Das streiten wir nicht ab. Menschen sind verführbar.“ Dass VW aber ein dreiviertel Jahr nach diesen Verfehlungen die fristlose Kündigung ausgesprochen habe, sei nicht zu akzeptieren.
Eine Entscheidung der Kammer in diesem Fall soll Mitte Mai verkündet werden, sagte Richter Dr. Manuel Eichler.
Von Ulrike Pflüger-Scherb
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(18.9)%1. Weiterhin über die Wegmannstraße
(67.1)%2. Über die Waldecker Straße und Am Ziegenberg
(14.0)%3. In einer kombinierten Lösung über beide Straßen



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