Kassel. Einen ersten Erfolg gibt es für die Gegner eines Gewerbegebietes auf dem Langen Feld. Nachdem der Hessische Landtag die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beschlossen hat, erreicht das Kasseler Bürgerbegehren zum Langen Feld schon jetzt die nötige Unterstützung der Wahlberechtigten.
Hintergrund ist eine Absenkung der Hürden für ein Bürgerbegehren. Bislang hat die Bürgerinitiative „Pro Langes Feld“ über 7000 Unterschriften gesammelt. Nach der alten Regelung in der HGO hätte es für ein gültiges Bürgerbegehren zehn Prozent der Wahlberechtigten (14 500 Unterschriften) bedurft. Nach der Überarbeitung sind in Städten mit über 100 000 Einwohnern nur noch drei Prozent (4370 Unterschriften) notwendig. Die zehn Prozent gelten weiterhin für jene Bürgerbegehren, die vor der Änderung bereits eingebracht wurden – dies trifft auf das Kasseler nicht zu.
Wenn von Seiten der Stadt keine rechtlichen Einwände kommen, werden im nächsten Schritt die Stadtverordneten über das Begehren abstimmen. Weil die Mehrheit der Mitglieder für eine Gewerbebebauung auf dem Langen Feld in Niederzwehren ist, gilt eine Ablehnung als sicher. In dem Fall kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dieser hat Erfolg, wenn eine Mehrheit zustimmt und diese Mehrheit aus mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten besteht. (bal)
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(18.9)%1. Weiterhin über die Wegmannstraße
(67.1)%2. Über die Waldecker Straße und Am Ziegenberg
(14.0)%3. In einer kombinierten Lösung über beide Straßen



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