Kassel. Es kommt Bewegung in die Diskussion um ein Gewerbegebiet auf dem Langen Feld: Die CDU hat gestern Oberbürgermeister Bertram Hilgen (SPD) aufgefordert, vor einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines entsprechenden Bürgerbegehrens ein neutrales Rechtsgutachten zu erstellen.
Auf Basis der vorliegenden „parteiischen Einschätzungen von Juristen“ wolle die CDU das Thema nicht entscheiden. Hilgen kam der Forderung nach und beauftragte noch am Dienstag den Städtetag mit einer juristischen Bewertung.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Norbert Wett hatte zuvor angekündigt, dass die CDU einen vom Magistrat vorbereiteten Beschluss, das Bürgerbegehren in der Stadtverordnetensitzung am 27. Februar als unzulässig abzulehen, nicht ohne Weiteres mittragen werde. „Inhaltlich sind wir für das Gewerbegebiet, aber wir brauchen Rechtssicherheit“, sagte Wett. Die vorliegenden Beurteilungen des Rechtsamtes der Stadt und eines Anwaltsbüros, das von den Grünen beauftragt wurde, hätten nicht die nötige Neutralität. Auch das Rechtsamt sei seinem Dienstherren gegenüber loyal.
Obwohl er die Stellungnahme des Rechtsamtes nicht anzweifele, komme er dem Wunsch der CDU nach, sagte Hilgen. Die Stellungnahme solle noch vor der Sitzung am 27. Februar den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden, sodass der Zeitplan eingehalten werden könne.
Vonseiten der Grünen, die ein Bürgerbegehren unterstützen, äußerte sich Fraktionsvorsitzender Gernot Rönz zurückhaltend zu dem Vorschlag: „Sobald uns der Vorschlag der CDU vorliegt, werden wir uns in der Fraktion beraten, wie wir uns positionieren.“ Nach einer juristischen Einschätzung, die von den Grünen eingeholt wurde, sei das Bürgerbegehren „nicht eindeutig unzulässig“. Von daher sei ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Frank Oberbrunner, FDP-Fraktionsvorsitzender, ist einem Gutachten gegenüber skeptisch: „Es ist damit zu rechnen, dass ein solches Gutachten auch wieder von der unterlegenen Seite angefochten wird.“ Ähnlich äußerte sich Christian Geselle, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender. Auch er glaubt, dass die Bürgerinitiative Pro Langes Feld auch dann klagen werde, wenn ein weiteres Gutachten zu der Bewertung komme, dass ihr Bürgerbegehren unzulässig ist. Zudem sei es „eine Frechheit“, dass die CDU das städtische Rechtsamt der Parteilichkeit bezichtige.
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(18.9)%1. Weiterhin über die Wegmannstraße
(67.1)%2. Über die Waldecker Straße und Am Ziegenberg
(14.0)%3. In einer kombinierten Lösung über beide Straßen



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