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Horst Arnold unschuldig in Haft: Dienstverbot für angebliches Vergewaltigungsopfer

Lehrer unschuldig in Haft: Dienstverbot für angebliches Vergewaltigungsopfer

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Kassel. Nach dem Kasseler Freispruch für ihren angeblichen Vergewaltiger, Horst Arnold,  darf eine Biologielehrerin vorläufig nicht mehr unterrichten. Gegen die 46-Jährige sei ein Dienstverbot verhängt worden, teilte die Bezirksregierung Detmold am Donnerstag mit.

Das Landgericht Kassel hatte den 2002 schuldig gesprochenen Mann im Juli 2011 nach fünf Jahren Haft freigesprochen und die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers angezweifelt.

Die Lehrerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt. „Die Maßnahme ist notwendig geworden, weil gegen die Lehrkraft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist“, erläuterte die Sprecherin der Bezirksregierung, Anja Hegener, in einer Mitteilung und verwies auf die Staatsanwaltschaft Darmstadt.

Dort war im Rahmen der Wiederaufnahme ein Verfahren gegen die Frau eingeleitet worden wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und der falschen Verdächtigung, wie ein Sprecher sagte. Es werde erst einmal abgewartet, ob das Urteil aus Kassel rechtskräftig wird.

Hegener sagte weiter: „Aufgrund der Schwere des Vorwurfes und des bundesweiten Medienechos ist ein unbefangener Umgang mit der Schulleitung, dem Kollegium und den Schülern zur Zeit unmöglich.“ Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens werde geprüft.

Die Sprecherin betonte, dass mit dem Dienstverbot keinerlei Vorverurteilung oder Schuldzuweisung verbunden sei. Die Lehrerin kann gegen das Dienstverbot vor dem Verwaltungsgericht Minden klagen. Darüber sei noch nicht entschieden, sagte ihre Anwältin, Susanne Renner. (dpa)

Rubriklistenbild: © HNA

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