Kassel, Fasanenhof: Leiche blieb unentdeckt - 84-Jähriger lag drei Wochen tot in Seniorenwohnanlage

Leiche blieb unentdeckt: 84-Jähriger lag drei Wochen tot in Seniorenwohnanlage

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Kassel. Schrecklicher Fund in der Seniorenwohnanlage (SWA) am Fasanenhof: Der 84-jährige Bewohner Lothar S. war bereits drei Wochen tot, als seine Leiche entdeckt wurde.

Wohnung Seniorenwohnanlage Fasanenhof

© Jochen Herzog

Wohnung Seniorenwohnanlage Fasanenhof

Das bestätigt Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung jetzt auf Anfrage der HNA. Demnach starb Lothar S. Anfang Juli in seinem Schlafzimmer an Herzversagen. Trotz der enormen Hitze bemerkte offenbar kein Mitarbeiter der SWA den Leichengeruch in der Residenz.

Die Türen zu den Wohnungen seien durch Brandschutzsicherungen besonders abgedichtet, erklärt SWA-Geschäftsführer Wolfgang Schwarz. Deshalb wurde der verweste Leichnam erst am 21. Juli entdeckt, nachdem Angehörige des 84-Jährigen Alarm geschlagen hatten.

Lothar S.Lothar S.„Meine Geschwister und ich sind davon ausgegangen, dass unser Vater in der Wohnanlage gut aufgehoben ist“, sagt Jutta B. (60) aus Calden. Sie selbst habe ihren Vater zum letzten Mal am 10. Juni besucht, ihre Schwester sei am 16. Juni dort gewesen. Nach einer Urlaubsreise hätten sie versucht, den 84-Jährigen telefonisch zu erreichen. Vergeblich. Zunächst habe sie sich darüber keine Gedanken gemacht, sagt Jutta B. Ihr Vater sei im Sommer immer sehr gern unterwegs gewesen. Zudem sei er ein Mensch gewesen, der nicht ständig durch Anrufe habe kontrolliert werden wollen.

Tochter Jutta B. und Schwiegersohn Klaus B. vor der Seniorenresidenz Fasanenhof© Jochen HerzogTochter Jutta B. und Schwiegersohn Klaus B. vor der Seniorenresidenz FasanenhofJutta B. und ihre Geschwister setzten darauf, dass der Gesundheitszustand des Vaters durch den 24-Stunden-Notruf der SWA kontrolliert wird. Sie gingen davon aus, dass der Vater nicht nur im Notfall einen Knopf drücken kann, um Hilfe zu rufen, sondern dass er sich täglich per Knopfdruck beim Pflegepersonal meldet. So war es in der Bedienungsanleitung zumindest vorgesehen.

Wolfgang Schwarz sieht das anders. „Uns trifft keine Schuld.“ In dem Hausnotrufvertrag sei nicht vereinbart worden, dass Lothar S. täglich per Knopfdruck ein Lebenszeichen von sich gibt.

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