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Magistrat Kassel: Bürgerbegehren gegen Bebauung des Langen Feldes ist unzulässig

Magistrat: Bürgerbegehren gegen Bebauung des Langen Feldes ist unzulässig

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Kassel. Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Kassel und der Bürgerinitiative gegen die Bebauung des Langen Feldes geht in eine neue Runde: Der Magistrat der Stadt hat der Stadtverordnetenversammlung heute empfohlen, das Bürgerbegehren gegen die Gewerbeansiedlung auf dem Langen Feld zurückzuweisen.

Das teilte Oberbürgermeister Bertram Hilgen mit. Zur Begründung sagte er, das Bürgerbegehren sei "nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung unzulässig". Diese Position teilt offenbar eine Mehrheit des Magistrats. Genaueres wird am Nachmittag bei einer Pressekonferenz bekanntgegeben.

Fotos: Gewerbegebiet oder nicht? - Das ist das Lange Feld

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Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2011 seien Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu Bebauungsplänen von vornherein ausgeschlossen. Ausgenommen davon seien nur sogenannte Aufstellungsbeschlüsse, heißt es in einer Pressemitteilung Hilgens. Ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richte, müsse in diesem Falle innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Diese Frist sei bezogen auf den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes für das „Lange Feld“ durch die Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2007 lange verstrichen.

Um diese Fristeinhaltung zu umgehen, sei im Bürgerbegehren zwar nur die Bebauung selbst angesprochen und diese solle nach eigener Begründung „unabhängig vom Planungsrecht“ gelten. Dies stelle nach Auffassung des Magistrats aber den Versuch dar, die gesetzlichen Ausschlussgründe für Eingriffe in die Bauleitplanung zu umgehen. Ob die Flächen für die bisherige Nutzung erhalten oder zu gewerblichen Zwecken genutzt werden sollen, sei eine typische Planungsentscheidung, die - so wird Hilgen zitiert - "aufgrund einer planerischen Abwägung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu treffen und damit einem Bürgerentscheid nach dem Willen des Gesetzgebers entzogen sei".

Weitere Informationen zum Langen Feld finden Sie im Regiowiki

Die Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am Montag, 27. Februar, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Langes Feld“ entscheiden. Die Initiative gegen die Bebauung der Fläche hatte über 8000 Unterschriften gesammelt. Ein zulässiges und erfolgreiches Bürgerbegehren ist die Voraussetzung für einen Bürgerentscheid, bei dem die Bürger über die Bebauung des Langen Feldes direkt abstimmen könnten. Die Initiative hat sich noch nicht zum heutigen Beschluss des Magistrats geäußert. Eine juristische Auseinandersetzung zu diesem Thema gilt aber als wahrscheinlich - das Landesgesetz, auf das der Magistrat sich beruft, ist neu, auch Fachleute sind bei der Bewertung uneins. (hai)

Mehr zu diesem Thema in Kürze auf hna.de sowie am Dienstag in der gedruckten Ausgabe der HNA Kassel.

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