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Nervensäge ist keine Stalkerin

43-Jährige stellte ihrem Ex-Geliebten nach – Gericht verurteilte sie wegen Beleidigung

Nervensäge ist keine Stalkerin

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Kassel. Nervensäge zu sein, reicht nicht: Nicht jeder Psychoterror, befand das Amtsgericht Kassel, ist schon Stalking. Dass eine 43-Jährige ihrem Ex-Geliebten und seiner Familie auch nach einer einschlägigen Verurteilung weiter massiv auf den Wecker gefallen ist – daran hatte Richterin Ferchland keinen Zweifel.

Strafrechtlich relevant sei aber nur eines: ein Anruf, bei dem die Frau ihr einstiges Objekt der Begierde als „blödes Schwein“ titulierte. Wegen Beleidigung muss die Angeklagte eine Geldstrafe von 1500 Euro bezahlen. „Mehr“, sagte Ferchland, „habe ich nicht.“

Staatsanwalt Matthias Blosche dagegen hielt sechs Fälle der Nachstellung für erwiesen und forderte ein Jahr Haft.

Bereits 2009 war die Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie ihre enttäuschte Liebe zu einem 42-jährigen Familienvater in einen Rachefeldzug umgemünzt hatte – von Telefonterror über Autobeschädigung bis zu Drohungen, die Tochter des Mannes umzubringen.

„Um dieses Urteil“, schimpfte der Anklagevertreter, „hat sich die Angeklagte nicht gekümmert.“ Schon sechs Wochen später habe die Frau ihr Treiben fortgesetzt und sei sogar eigens umgezogen. Drei Straßen von ihren Opfern entfernt, sodass sie ihnen trotz eines Kontaktverbots immer wieder über den Weg lief. Plus Anrufe und Kontaktaufnahme übers Internet.

Mit dem Familienvater hatte die Frau vor einigen Jahren eine Affäre. Die geplatzten Beziehungsträume stürzten die 43-Jährige in eine Depression, wegen der sie noch immer arbeitsunfähig ist. Psychisch krank, sagte der psychiatrische Sachverständige Rolf Günther, sei die Frau aber nicht. Nur zutiefst gekränkt und enttäuscht. „Das sitzt so tief, dass sie dann doch tut, was sie nicht sollte.“

Dass sie gelegentlich bewusst die Nähe zum Ex-Geliebten gesucht hatte, räumte sie ein. Als Stalking aber wäre das nur strafbar, wenn die Familie des 42-Jährigen dadurch in ihrer „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“ worden wäre. Das, meinte Richterin Ferchland, sei zumindest heute nicht mehr der Fall: „Die Eheleute haben sich ein dickes Fell zugelegt.“ (jft)

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