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Preiserhöhung: Städtische Werke verschickten Briefe zu spät - Keine Folgen

Preiserhöhung: Städtische Werke verschickten Briefe zu spät - Keine Folgen

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Kassel. Kasseler Stromkunden haben in den vergangenen Wochen Post der Städtischen Werke erhalten. Darin wird die Strompreiserhöhung zum 1. März angekündigt: Die Kilowattstunde kostet statt jetzt 22,13 Cent künftig 22,73 Cent und damit 0,6 Cent mehr.

Ingo Pijanka

Als einen Grund für die Preiserhöhung geben die Städtischen Werke den „staatlich verordneten Sonderkundenaufschlag“ im Rahmen der Energiewende hin zur Unabhängigkeit vom Atomstrom an.

Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass der Kunde sechs Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich informiert wird. Doch das ist per Brief nicht rechtzeitig bei allen 100.000 Kasseler Kunden passiert. Viele erhielten das Schreiben erst in der letzten Januar-Woche.

Widerspruch eingelegt

Einige Stromkunden haben deshalb bei der Aktiengesellschaft Städtische Werke Widerspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt. Doch damit werden die Kunden nach Auskunft der Werke nichts bewirken. Die Erhöhung bleibt unangefochten.

„Es stimmt, einige der Briefe sind von uns zu spät abgeschickt worden“, sagt Ingo Pijanka, der Sprecher der Städtischen Werke. Juristisch entscheidend sei aber die nach der Grundversorgungsverordnung vorgeschriebene Bekanntmachung in der HNA. Und die sei am 19. Januar, exakt sechs Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung, veröffentlicht worden. Auch auf der Internetseite der Städtischen Werke sei alles pünktlich nachzulesen gewesen.

Die Frist ist auch nötig, um gegebenenfalls den Anbieter wechseln zu können.

Die Vorschriften der Bekanntmachung sind verwirrend, wie selbst Pijanka einräumt: „Wir sind verpflichtet, die Kunden sechs Wochen vor einer Änderung per Brief zu informieren. Geschieht dies nicht, wird die Preiserhöhung dadurch aber nicht unwirksam.“ Schließlich habe es die Bekanntmachung in der Zeitung gegeben. „Fakt ist: Wir sind unserer Veröffentlichungspflicht nachgekommen“, erklärt der Sprecher der Städtischen Werke.

Es handele sich zwar um ein Versäumnis der Städtischen Werke, jedoch, so Pijanka: „Wie und von wem das geahndet werden kann, weiß ich auch nicht.“ Für die Kunden bestehe jedoch keine rechtliche Grundlage etwas einzuklagen.

Einen Trost hat Pijanka parat: „Wir werden die Infobriefe an die Kunden in Zukunft hoffentlich pünktlich absenden.“ (chr)

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