Kassel. Vier Kündigungen gegen VW-Mitarbeiter sind unwirksam, eine ist wirksam. So unterschiedlich haben am Mittwoch zwei Kammern des Kasseler Arbeitsgerichts in der sogenannten VW-Automaten-Affäre entschieden.
Der Automobilkonzern hatte im Februar dieses Jahres insgesamt zwölf Mitarbeitern des Kasseler Werks fristlos gekündigt. Sie sollen sich auf Kosten von VW an zwei defekten Zigarettenautomaten bereichert haben.
Mit den Urteilen von Mittwoch hat das Arbeitsgericht nun sieben Kündigungen bestätigt und fünf aufgehoben. Eine Kündigung war bereits im Mai wegen eines Formfehlers bei der Betriebsratsanhörung für unwirksam erklärt worden.
Die erste Kammer hob am Mittwoch die Kündigungen gegen zwei Männer und Frauen auf, weil eine Ungleichbehandlung in diesen Einzelfällen vorliegen würde, sagte Richter Tillmann Ebner. Die vier Mitarbeiter hätten den Defekt am Automaten ausgenutzt, um zwischen 100 und 200 Euro auf ihre Mitarbeiterausweise aufzuladen. Dieses Verhalten biete eigentlich einen Grund dafür, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Dennoch seien diese vier Kündigungen unwirksam, weil VW anderen Mitarbeitern, die sich ebenfalls bereichert hatten, nicht gekündigt habe. Der Arbeitgeber habe die Kriterien für die vier Kündigungen nicht ausreichend dargelegt, sagte Ebner.
Die fünfte Kammer wies hingegen die Klage eines ehemaligen Meistervertreters zurück. Der Mann hatte auf seinen Ausweis 904 Euro unrechtmäßig aufgeladen. Die Buchungen seien so auffällig gewesen, dass das Gericht den Rückschluss habe ziehen können, dass er vorsätzlich gehandelt habe, um seinen Arbeitgeber zu schädigen, sagte Richterin Dr. Esther Graf.
„Das ist nicht optimal gelaufen“ sagte VW-Sprecher Rudi Stassek gestern. VW werde in den fünf unterlegenen Fällen vor das Landesarbeitsgericht ziehen.
Von Ulrike Pflüger-Scherb
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(67.5)%2. Über die Waldecker Straße und Am Ziegenberg
(13.6)%3. In einer kombinierten Lösung über beide Straßen



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