4108.02.1008.02.10|Kassel|30 Kommentare
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Kassel. Zwei VW-Mitarbeiter haben beim Kasseler Arbeitsgericht Klage gegen ihre fristlose Kündigung wegen der so genannten Automaten-Affäre eingelegt. Die erste Verhandlung findet am 16. Februar statt

© HNA
VW-Werk Kündigung
Das Unternehmen wirft mehreren Arbeitnehmern vor, die Chipkarte ihres Werksausweis absichtlich an defekten Zigarettenautomaten aufgeladen zu haben. Einige Mitarbeiter sollen sich auf diese Weise wissentlich um mehrere hundert Euro bereichert haben. Betroffene Mitarbeiter hatten gegenüber der HNA behauptet, dass diese Anschuldigungen nicht stimmten. Sie hätten nicht bemerkt, dass die Automaten defekt gewesen seien und sie dadurch unrechtmäßig Guthaben auf ihre Chipkarte geladen hätten.
Mit den Chipkarten kann man bei VW in den Kantinen und an Automaten Süßigkeiten, Getränke und Zigaretten bezahlen. Nach Angaben von Pressesprecher Leinweber ist es nun Aufgabe des Arbeitsgerichts, zu klären, ob man den Arbeitnehmern glauben kann, dass sie wirklich nicht gemerkt haben, ihre Karten auf VW-Kosten absichtlich aufgeladen zu haben. Von diesem Ergebnis hängt auch ab, ob die Kündigungen wirksam oder unwirksam sind. Beim Arbeitsgericht am Ständeplatz rechnet man mit weiteren Klagen von VW-Angehörigen. Die Betroffenen hätten drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, gegen diese Klage einzureichen. (use)

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