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Wasserversorgung: Kassel flüchtet vor Kartellwächtern

Wasserversorgung: Kassel flüchtet vor Kartellwächtern

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Kassel. Der Streit um Kassels Wasserpreise geht ins Finale: Wenn die Stadtverordneten am 27. Februar beschließen, dass die Abrechnung des Verbrauchs ab 1. April über den Eigenbetrieb „Kasselwasser“ läuft, bieten sie den Städtischen Werken damit eine Art Unterschlupf.

© dpa

Streit um den Wasserpreis: Ein Mitarbeiter der Städtischen Werke Kassel schaut auf das Trinkwasser in einem der beiden Hochbehälter am Osterberg.

Jürgen Barthel

Als Eigenbetrieb, der Gebühren erhebt, ist er gegen die Preissenkungsforderungen des Landeskartellamtes immun. Aus Sicht von Stadt und Städtischen Werken ist dieser Unterschlupf der letzte Ausweg, um unberechtigten Forderungen der Kartellbehörde zu entkommen.

„Es war nie unser Ziel, die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Aber nur so können wir die Städtischen Werke vor schwerem finanziellen Schaden bewahren“, sagt Kämmerer Dr. Jürgen Barthel. Ein Übergang in städtische Verwaltung sei auch bis zur Stadtverordnetensitzung noch abwendbar, wenn das Kartellamt seine Forderung nach 37-prozentiger Preissenkung überdenke und es zu einem Vergleich komme.

Andreas Helbig

Diese Variante hält aber nicht nur der Kämmerer für unwahrscheinlich, sondern auch Andreas Helbig, Vorstandsvorsitzender der Städtischen Werke. Sollten die laufenden Vergleichsverhandlungen erwartungsgemäß scheitern und die Wasserabrechnung vom Eigenbetrieb „Kasselwasser“ (bislang Kasseler Entwässerungsbetrieb KEB) übernommen werden, will Helbig ein derzeit ruhendes Verfahren vor dem Oberlandesgericht „bis zum Ende ausfechten“. Dafür hält er sich gerüstet. Immerhin sei der Landesrechnungshof zu dem Urteil gekommen, dass Kassels Wasserpreise eher zu niedrig kalkuliert seien. Weitere Gutachter hätten dies bestätigt.

Ein vergleichbares Verfahren, das die Kartellbehörde gegen die Stadt Wetzlar geführt hatte, wurde 2011 zugunsten der Behörde entschieden. Das Wetzlarer Versorgungsunternehmen musste in der Folge seinen Kunden etwa vier Millionen Euro zurückzahlen. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren, das die Kartellbehörde für die Beurteilung der Preise anwendet, in einem Grundsatzbeschluss bestätigt. Um sich vor weiteren Zugriffen der Kartellwächter zu schützen, war auch die Wetzlarer Wasserversorgung rekommunalisiert worden. Ähnliche Pläne gibt es neben Kassel in weiteren Städten.

Sollten auch die Städtischen Werke im Rechtsstreit unterlegen sein, müssten sie bis zu 14 Mio. Euro an ihre Kunden zurückzahlen. Für diesen Fall seien Rücklagen gebildet worden, sagte Helbig. Nun gehe es aber erst mal darum, zügig die Rekommunalisierung umzusetzen, um den Versorger vor weiteren Verfügungen der Kartellbehörde über den bisherigen Zeitraum 2008 bis 2009 zu schützen.

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