Fußgänger findet Daten einer psychiatrischen Station - Klinikum entlässt Mitarbeiter

Fußgänger findet Daten einer psychiatrischen Station - Klinikum entlässt Mitarbeiter

Wieder Patientenliste auf Straße gefunden

2527.04.1027.04.10|Kassel|18 Kommentare
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Kassel. Es ist es wieder passiert: Vier Wochen, nachdem auf einer Kasseler Straße eine Patientenliste samt Diagnosen einer psychiatrischen Station gefunden wurde, lag am Dienstag erneut eine solche Liste auf einem Fußgängerüberweg auf der Goethestraße.

Und wieder handelte es sich um eine psychiatrische Station des Klinikums.

Dennoch liegt der Fall diesmal anders, denn die Liste, die der fassungslose Finder Dienstagmorgen an unsere Redaktion faxte, enthält auch handschriftliche Notizen. Und so wurde der Mitarbeiter identifiziert. Die Geschäftsführung trennte sich sofort von dem Mann, der erschüttert auf seinen Fehler reagiert habe. Einen Zusammenhang mit dem ersten Fall gebe es aber nicht, denn damals hatte dieser Mitarbeiter keinen Dienst.

Bestürzt zeigte sich auch die Geschäftsführung des Klinikums Kassel über das erneute Auffinden solch einer sensiblen Patientenliste auf einer Straße. 22 Namen von Männern und Frauen sind darauf zu lesen. Außerdem deren Geburtsdaten und die Aufnahmediagnosen wie paranoide Schizophrenie, suizidale Krise, schwere Depression oder Alkohol-Abhängigkeitssyndrom. Die Liste enthält die Daten vom Montag und stammt offenbar von der Übergabe zur Nachtschicht.

Gerade nach dem letzten Vorfall sei es unerklärlich, wie ein solcher Fehler wieder passieren konnte, heißt es in einer Stellungnahme. Denn nach dem letzten Vorfall seien umgehend erneute Datenschutzschulungen erfolgt und habe man neue Dienstanweisungen ausgegeben. Unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten sei auf allen Ebenen über dieses sensible Thema gesprochen worden.

Bei der Patientenliste handelt es sich um ein Arbeitsmittel, das ausschließlich zur Patientenübergabe bei Schichtwechseln eingesetzt werde - danach müsse sie direkt per Schredder entsorgt werden.

Offenbar hatte sich der betreffende Mitarbeiter nicht an diese Anweisung gehalten.

Von Martina Heise-Thonicke

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