905.08.1005.08.10|Kassel|3 Kommentare
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Kassel. Um einen Sexualstraftäter, der aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde, kümmern sich in Hamburg 24 Polizisten. Wie viele Beamte in Kassel gebunden sind, um freigelassene Straftäter zu überwachen, ist nicht bekannt.

Der IC-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe: Hier wurde der 59-jährige Sexualverbrecher aus Freiburg am Mittwoch von Polizeibeamten empfangen. Foto: Camrath
Am Dienstag richtete die HNA diese Anfrage an das Innenministerium in Wiesbaden. Eine Antwort gab es bis gestern Abend nicht.
Die Kasseler Polizei nenne aus taktischen Gründen keine Details, sagte Sprecher Wolfgang Jungnitsch. Aber „die operativen Maßnahmen bei der Überwachung der unter Führungsaufsicht stehenden und nach wie vor als gefährlich geltenden Sexualstraftäter geleistet werden müssen, sind ohne Zweifel personalintensiv“.
Unterstützt werde das Polizeipräsidium von der Bereitschaftspolizei. „Zu Einschränkungen im Wach- und Wechseldienst soll es durch diese Mehrbelastung aber nicht kommen.“
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben sich die fünf Mitarbeiter des Sicherheitsmanagements am Kasseler Landgericht auf die Freilassung von Straftätern vorbereitet, die bislang in Hessen in der Sicherungsverwahrung saßen. Doch über Straftäter aus anderen Bundesländern wird das Sicherheitsmanagement offenbar nur nach und nach informiert.
„Man kann den Leuten nicht vorschreiben, wo sie zu leben haben“, sagte Jürgen Beck, Pressesprecher des hessischen Justizministeriums. Es sei nicht die Aufgabe des Ministeriums, die Unterbringung entlassener Straftäter zu koordinieren. Zuständig für die Führungsaufsicht sei die Bewährungshilfe an den jeweiligen Gerichten.
Kontakte zwischen den Justizministern der Bundesländer gebe es in dieser Sache nicht. Aber die jeweiligen Stellen – in Hessen ist es das Sicherheitsmanagement – würden sich untereinander abstimmen. Über Berichte, dass ein Straftäter aus Freiburg zeitweise in Kassel gewesen ist, lägen ihm keine gesicherten Informationen vor, sagte Beck gestern.
In Fallkonferenzen zu jedem einzelnen Straftäter werde „im Rahmen des Sicherheitsmanagements unter Führung der Justiz ein individuelles Maßnahmenbündel besprochen“, sagte Jungnitsch. Das können bestimmte Auflagen in Form eines richterlichen Führungsaufsichtsbeschlusses sein, die der Entlassene zu erfüllen hat.
Von Ulrike Pflüger-Scherb und Claas Michaelis

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