727.01.1227.01.12|Kassel|52 Kommentare
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Kassel. Der Rechtsstreit um den Rettungshubschrauber Christoph 7 geht weiter. Die beiden Anwohner, die bereits gegen die luftfahrtrechtliche Genehmigung des Landeplatzes auf dem Rot-Kreuz-Krankenhaus (RKH) klagen, haben einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Kassel nachgeschoben.
Ihr Ziel: Auf dem Dach der Wehlheider Klinik sollen nur noch Starts und Landungen aus medizinischen Gründen erlaubt sein. Flüge zum Tanken oder für Wartungen, Einweisungsflüge für neue Piloten und selbst die Verlegung in das Nachtlager in Fuldatal wären verboten, sollte das Gericht zustimmen, sagt Stefan Steinmetz vom Regierungspräsidium Kassel (RP): „Damit hätte sich die Stationierung am Rot-Kreuz-Krankenhaus erledigt, nachdem viel Geld investiert wurde.“
Der Eilantrag richtet sich gegen eine Entscheidung des RP als Aufsichtsbehörde, das im Dezember den Landeplatz wieder für den Betrieb freigegeben hat. Vorausgegangen war ein vollständiger Umbau des Landeplatzes, der nun wieder den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspreche.
Derzeit fliegt Christoph 7 noch von der Bundespolizei in Fuldatal-Ihringshausen zu seinen Einsätzen. Erst wenn Anfang März auch die Mannschaftsräume am RKH fertig sind, kann das Luftrettungszentrum den regulären Dienst aufnehmen. Dann wäre der Hubschrauber wie vor dem Umbau tagsüber auf dem Klinik-Dach stationiert.
Nach der Ansicht Steinmetz’ unterstellt der neue Antrag, dass es unnötige Flüge am Krankenhaus gebe. Das sei aber nicht der Fall. Selbst wenn im Frühjahr die Betankungsanlage am Klinikum installiert sei, müsseFront gegener Hubschrauber noch immer bei schlechtem Wetter und über Nacht nach Fuldatal fliegen. Für einen Hangar zum Schutz von Christoph 7 sei auf dem Klinikdach kein Platz; außerdem hätte der Denkmalschutz Bedenken.
Dass neue Piloten den ersten Anflug auf den Landeplatz ohne den zusätzlichen Druck eines medizinischen Notfalls üben können, sei eine Frage der Sicherhei. Frank Schäfer, zuständiger Schwarmführer bei der Bundespolizei-Fliegerstaffel, erklärte auf Anfrage, gäbe es ohnehin nur einzelne solcher Orientierungsflüge. In diesem Jahr werde ein Pilot auf dem Rettungshubschrauber ausgebildet, 2011 waren es zwei.
„Alle Flüge, die da stattfinden, sind absolut notwendig“, sagt Steinmetz. Er habe sich eine einvernehmliche Lösung mit den Anwohnern gewünscht. Sie hätten aber bereits im vergangenen Jahr den Vorschlag des Gerichts zu einer Mediation abgelehnt.
Das Regierungspräsidium hat nun drei Wochen Zeit zu erwidern. Dann werde das Gericht über den Eilantrag entscheiden. Wann die Frage der grundsätzlichen Genehmigung geklärt werde, sei noch unklar.
Von Marcus Janz

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