Christina Stürmer wird verklagt, weil sie die österreichische Nationalhymne umgetextet hat

Klage: Kein Platz für Töchter in der Nationalhymne

121.01.1021.01.10|Leute|
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Wien - Popsängerin Christina Stürmer hat die österreichische Nationalhymne im Sinne der Gleichberechtigung umformuliert. Jetzt wird sie verklagt - wegen zwei zusätzlicher Wörter.

© dpa

Christina Stümer.

“Heimat bist du großer Söhne“ - so lautet der Original-Textteil der Austria-Hymne. Sängerin Christina Stürmer (27) hat die Passage in  “Heimat bist du großer Söhne und Töchter“ geändert.

Der Verlag, der die Erben der Textdichterin Paula von Preradovic vertritt, will die Sängerin (“Lebe Lauter“) wegen des Eingriffs in das Urheberrecht verklagen, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA.

Hier gibt's den Song zum Hören.

Auftraggeber des Stürmer-Songs war das österreichische Unterrichtsministerium, dass das Lied für eine Bildungskampagne verwendet.

Auch wenn die poppige Version der Nationalhymne schon eine Absurdität sei, ginge es vor allem um die Textverfälschung, sagte der Geschäftsführer des Sessler-Verlags, Ulrich Schulenburg, der APA. Der vom Verlag beauftragte Rechtsanwalt verlange nun eine Unterlassungserklärung von Stürmer und vom Ministerium.

Kein Recht - ohne Zustimmung der Erben

Die Regierung habe nicht das Recht, ohne Zustimmung der Erben das Werk zu verändern: “Ich würde ja auch nicht in einen Miro oder einen Hundertwasser einfach etwas hineinmalen.“

Stürmer und das Ministerium wollen aber nicht nachgeben: Die Töchter-Version sei keine Bearbeitung, sondern eine zeitgemäße Anpassung des Textes. Bei einem identitätsstiftenden Werk wie der Bundeshymne sei es rechtlich klar, dass der Auftraggeber im Bedarfsfall Anpassungen vornehmen dürfe, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner mit, die die Bildungskampagne vertritt. Immerhin schließe der Originaltext den weiblichen Teil der Bevölkerung aus.

dpa

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