Kassel/Werra-Meißner. Weil er wissentlich geklaute Wechselrichter für seine Solartechnikfirma im Werra-Meißner-Kreis ankaufte und die Geräte dann in Anlagen gutgläubiger Kunden verbauen ließ, soll ein 23-jähriger Mann aus Franken für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis.
Der Mann hatte den Dieben sogar noch seinen Bus und Bolzenschneider zur Verfügung gestellt. Dieses vom Amtsgericht Eschwege verhängte Urteil hat das Kasseler Landgericht gestern bestätigt. Die Berufung des Angeklagten wurde verworfen. Der 23-Jährige hatte eine Bewährungsstrafe erreichen wollen.
Den Schuldspruch der ersten Instanz wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in vier Fällen, Betruges in vier Fällen und Beihilfe zum versuchten besonders schweren Diebstahl in zwei Fällen hatte er aber akzeptiert und die Vorwürfe auch umfassend eingeräumt.
Verteidiger Mark-A. Grimme, bemängelte in seinem Plädoyer, das Amtsgericht habe die Aufklärungshilfe seines Mandanten nicht ausreichend berücksichtigt. Zehn Monate habe der 23-Jährige bereits in Untersuchungshaft gesessen. Seit der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden sei, habe sich der Einzelhandelskaufmann um Arbeit bemüht und als das nicht klappte, eine neue Firma gestartet. Sein großes Ziel sei Schadenswiedergutmachung: „Dieses Ziel nehmen sie ihm, wenn Sie ihn erneut in Haft stecken.“
Staatsanwältin Richter hingegen hielt das in Eschwege verhängte Strafmaß für das Minimum. Sie argumentierte mit der Höhe des Schadens - das Amtsgericht hatte diesen mit 93 000 Euro beziffert - und damit, dass der Angeklagte noch Beihilfe zum Diebstahl geleistet habe, als er bereits wusste, dass gegen ihn ermittelt wurde.
Die neue Geschäfte, für die der 23-Jährige einen Bekannten als „Strohmann“ benutze, sah sie eher als Grund zur Sorge. Der Angeklagte selbst hatte versucht die Rolle des Bekannten so zu erklären: „Tatsächlicher Geschäftsführer ist er. Ich bin der faktische Geschäftsführer.“
Von Katja Schmidt



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