Eschwege. Als am Freitag um 11 Uhr ihre Lieblingsgerichtsshow im Fernsehen begann, war ihre eigene Verhandlung am Amtsgericht Eschwege gerade zu Ende: Das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Ursula Glorius (93) wegen Ruhestörung wurde eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.
Ihr Fernseher sei zu laut hatten Nachbarn geklagt, das Ordnungsamt hat ein Bußgeld verhängt, Rechtsanwalt Thomas Harmony für seine Mandantin Widerspruch eingelegt.
Seit 55 Jahren wohnt die Seniorin im Sonnenscheinweg in Eschwege und die Welt war für sie in Ordnung. Seit einigen Jahren hat die 93-jährige neue Nachbarn im Reihenhaus nebenan, und die fühlen sich durch den angeblich zu lauten Fernseher der Seniorin erheblich gestört.
Das Ehepaar K. hat Protokoll geführt, wonach die alte Dame täglich ab 11 Uhr den Fernseher an hat bis 21 Uhr, und zwar zu laut. Dafür hat der Bürgermeister als Ordnungsbehörde ihr am 27. September 2010 ein Bußgeld von 50 Euro plus 23,50 Euro Verwaltungsgebühr aufgedrückt.
„Ich stelle den Fernseher nicht zu laut, sondern so leise, dass ich selbst kaum was höre“, beteuert Ursula Glorius. Die Beschwerdeführerin K. räumt ein, dass sie in ihrer Wohnung keine Gespräche, kein Telefon und auch nicht den Staubsauger von nebenan hört: „Bis 11 Uhr ist die Welt in Ordnung“, dann aber ginge es los.
Zwei Polizisten sagten als Zeugen aus, dass die Lautstärke bei ihrem Besuch in Ordnung gewesen sein. „Es war nicht zu laut“, sagte der eine, „der Balken der Lautstärke war deutlich unter der Mitte“ der andere. Auch das Ehepaar H., das sich zweimal wöchentlich um die alte Dame kümmert, kann sich an keinen überlauten Fernseher bei seinen Besuchen im Sonnenscheinweg erinnern.
Den Verdacht, altersbedingt schwerhörig zu sein, räumt die Bescheinigung eines HNO-Arztes aus dem Feld: Die Patientin Glorius habe ein ausreichendes Hörvermögen und kein Hörgerät nötig, attestierte erst im April 2011 ihr Arzt.
Ein Verfahren im vergangenen Jahr in gleicher Sache wurde abgebrochen, um ein Schallgutachten einzuholen. Das wurde erstellt, spricht von gut gedämmter Wand zwischen den Wohnzimmern der konträren Parteien, kann allerdings keine Aussage dazu machen, ob zur fraglichen Tatzeit die Lautstärke als „erheblich belästigend“ einzustufen ist.
„Das ist unser Problem“, sagte die Richterin, die auch im zweiten Verhandlungsanlauf auf eine Verfahrenseinstellung hinwirkte. Ihre Befürchtung: Wird der umstrittene Bußgeldbescheid wirksam, „dann sehen wir uns in wenigen Wochen wieder hier“, weil die Klägerseite bereits weitere Ruhestörungen angezeigt habe. Bei einer Einstellung gebe es keine Sieger und keine Verlierer und, so die Anregung der Richterin, diese im Zivilrecht Vergleich genannte Lösung ließe die Tür offen für eine einvernehmliche Verständigung der Parteien.
Nur wenn keine Kosten entstehen, signalisierte Glorius’ Rechtsanwalt, sei er einverstanden. Deren Übernahme aber lehnte der Vertreter des Ordnungsamtes ab. Die Richterin redete mit Engelszungen, aber es gab keine Annäherung, und so lautete schließlich der Beschluss: Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.
Ursula Glorius und ihr Rechtsbeistand schienen zufrieden, die Gegenseite und der Mann vom Ordnungsamt eher weniger.
Von Helmut Mayer



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