Witzenhausen / Hessisch Lichtenau. Die Stadt Witzenhausen hat kaum Aussichten, den Verlust aus dem Swap-Geschäft vor Gericht abwenden zu können. Davon geht der Göttinger Anwalt Markolf Schmidt aus, der die Stadt in dem Rechtsstreit gegen die DZ Bank vertritt.
In einem Schreiben an die Stadt Hessisch Lichtenau, das der HNA vorliegt, schreibt er, dass "die Erfolgsaussichten eines Obsiegens der Stadt Witzenhausen in dieser Instanz bestenfalls als dürftig zu bezeichnen sind".
Auch Hessisch Lichtenau hat ein verlustreiches Swap-Geschäft mit der DZ Bank abgeschlossen. Sie lässt sich ebenfalls von Schmidt vertreten. Beide Städte hatten ihre Zahlungen an die DZ Bank eingestellt.
Daraufhin hatte die DZ Bank die Stadt Witzenhausen auf die Zahlung von 808 000 Euro verklagt. Das Urteil will das Landgericht Frankfurt am 17. Februar verkünden, was Hessisch Lichtenau abwarten wollte. Mit den Swap-Geschäften befasst sich die Stadtverordnetenversammlung nun schon am heutigen Donnerstag ab 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Hopfelde aller Voraussicht nach wird die Sondersitzung nicht öffentlich sein.
Offenbar drängt die Zeit. Aus internen Papieren, die der HNA vorliegen, geht hervor, dass die DZ Bank weiter Geld für die Swap-Geschäfte erhält, obwohl die Stadt Hessisch Lichtenau die Zahlungen eingestellt hat, wie von den Stadtverordneten im September 2011 beschlossen.
Möglich ist das über den Umweg eines so genannten Avalkreditvertrags, womit die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Rahmen eines Kreditvertrags gemeint sind. Dazu heißt es in den Papieren der Lichtenauer Stadtverwaltung: "Die DZ Bank (hat sich) nunmehr das Geld von der VR-Bank Werra-Meißner geholt, welche wiederum unser Girokonto belastet hat."
Mit Verweis auf laufende Verfahren wollten weder Bürgermeister Jürgen Herwig (SPD) noch VR-Bank-Vorstand Stefan Fross dazu auf Anfrage Stellung nehmen. Auch Witzenhausens Bürgermeisterin Angela Fischer (CDU) äußerte sich auf Anfrage nicht.
Von Claas Michaelis
Mehr dazu in der Donnerstagsausgabe der HNA Witzenhäuser Allgemeine.



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