Werra-Meißner-Kreis/Kassel. Das Bundeskartellamt hat das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Gesundheit Nordhessen Holding (GNH) eingestellt, in dem es um den Verdacht eines Verstoßes gegen das Vollzugs- und das Kartellverbot ging. Das teilte die GNH mit.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der Gesundheits-Holding Werra-Meißner hatten Mitarbeiter des Bundeskartellamtes im Juni 2009 Räume der Krankenhäuser in Witzenhausen und Eschwege sowie der GNH und des Klinikums Kassel durchsucht.
Als Begründung für die Einstellung des Verfahrens gab das Bundeskartellamt lediglich „Zweckmäßigkeitserwägungen“ an. Zudem wurde mitgeteilt, dass die GNH die Kosten für den Rücktransport der sichergestellten Unterlagen selbst zu tragen habe. Die Einstellung dieses Verfahrens hat nichts mit der beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängigen Klage der GNH gegen das Fusionsverbot zu tun.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.