Kassel/Werra-Meissner. Wegen geringer Schuld stellte das Kasseler Landgericht das Verfahren gegen einen 72-Jährigen aus dem Werra-Meißner-Kreis ein, der wegen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank saß.
Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft mehrmals sein Geschlechtsteil entblößt. Da ihm ein vorläufiges Gutachten wegen seines psychischen Zustands verminderte Schuldfähigkeit attestiert hatte und damit die Unterbringung in der Psychiatrie in Betracht kam, wurde während der Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Als im Frühsommer 2010 ein neun- und ein zehnjähriges Mädchen an dem Haus des Rentners in Eschwege-Oberdünzebach vorbei liefen, soll der 72-Jährige laut Anklage zum ersten Mal sein Geschlechtsteil präsentiert haben, das soll später weitere Male passiert sein.
Nach den Angaben von Landgerichtssprecher Jürgen Kitzinger wollte der mit der Begutachtung des Angeklagten beauftragte psychiatrische Sachverständige Wolfgang Kloß die Schuldunfähigkeit nicht ausschließen, eine Unterbringung in der Psychiatrie habe der Experte jedoch nicht empfohlen.
Denn schwerwiegendere Taten als die angeklagten seien nicht zu befürchten, zudem befinde sich der 72-Jährige inzwischen in einem Altenheim und damit unter ständiger Aufsicht, so dass von ihm kaum noch Gefahren ausgingen. (pas)
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