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100 Handys nicht ausgeliefert

Schöffengericht verurteilt 41-Jährigen wegen Internetbetrugs zu dreieinhalb Jahren Haft

100 Handys nicht ausgeliefert - Freiheitsstrafe

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Eschwege. Drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe lautete am Dienstag das Urteil für den 41-jährigen Lars Sch. wegen gewerbsmäßigen Internetbetruges in 18 Fällen. Der mehrfach vorbestrafte Mann, der zuletzt 2001 als selbstständiger Taxiunternehmer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Eschwege vor dem Schöffengericht stand, hatte sich wegen Verschuldung nach Thailand abgesetzt, von wo ihn nach seiner Festnahme im Frühjahr 2011 zwei Eschweger Kriminalbeamte abholten.

Seitdem erfreut er sich unrühmlicher Berühmtheit, nachdem seine Machenschaften und sein Haus in Thailand im Fernsehen vorgestellt wurden.

Von November 2005 bis September 2010 hat Sch. unter anderem I-Pods, mehr als hundert Handys, Quads und Hüpfburgen versteigert, den Kaufpreis kassiert und die Ware nicht ausgeliefert.

Weil er diese Geschäfte von Thailand aus über sein deutsches ebay-Konto führte, wurde dieses gesperrt. Daraufhin hat er Dritte vor seinen Karren gespannt, die ihre Namen hergegeben haben.

Der den Kunden entstandene Schaden beläuft sich auf mindestens 171 000 Euro, wovon der vor seiner Flucht nach Thailand in Eschwege ansässige Sch. „offenbar ganz auskömmlich gelebt“ habe, wie ihm der Vorsitzende Richter Rudolf Becker unterstellte.

Er habe mit allem Pech gehabt und sei auch selbst betrogen worden, sagte Sch. teilweise unter Tränen; ihm tue alles leid und er wolle den Schaden irgendwie wieder gutmachen.

Diese „Endabrechnung“ mit seinem bisherigen Leben und sein umfassendes Geständnis waren für die Staatsanwältin glaubhaft. Die aufgelisteten 18 Straftaten hielt sie dessen ungeachtet „nur für die Spitze des Eisbergs“. So forderte sie drei Jahre und sechs Monat Haft.

Pflichtverteidiger Bernd Steinbach bat um einen „Sonderrabatt“, immerhin habe sein Mandant mit seinem Geständnis eine mehrwöchige teure Verhandlung mit Zeugen aus dem Ausland überflüssig gemacht.

Die beiden anwesenden Kripo-Beamten wurden übrigens auch nicht als Zeugen benötigt. Sie blieben dennoch bis zum Ende, um mitzubekommen, was aus ihrem ehemaligen Schützling wird, dem sie die Dienstreise nach Thailand zu verdanken haben.

Knapp unter Höchststrafe

Mit dem Strafmaß blieb das Schöffengericht Eschwege nur vier Monate unter der Höchststrafe, die an Amtsgerichten ausgesprochen werden darf. Gleichwohl bewege sie sich im unteren Bereich des Möglichen.

Einbezogen ist eine Strafe des Amtsgerichts Kassel vom Mai. Dreifach angerechnet wird ihm ein Monat U-Haft in Thailand. Allein die Kooperation von Sch. schon bei der polizeilichen Vernehmung habe ihm das Landgericht, das die Möglichkeiten für höhere Strafen hat, erspart.

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