Kassel/Eschwege. Für sein Schlusswort hatte sich der Angeklagte erhoben: „Ob es vier oder fünf Jahre werden, ist mir fast schon egal“, verkündete der 32-Jährige in einer eigentümlichen Mischung aus großspurig und kleinlaut. „Was ich ausdrücken will, ist, dass ich die Tat bereue.“
Die Zerknirschung nahm ihm das Kasseler Landgericht ab. Und so wurden es für den Mann, der nach dem Johannisfest in Eschwege 2010 eine 18-Jährige vergewaltigt hatte, am Ende vergleichsweise milde vier Jahre und drei Monate Haft.
Außerdem brummte ihm die Strafkammer auf, 15 000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen, und ordnete die Unterbringung des 32-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.
Der nächtliche Überfall auf eine zufällig des Weges kommende Schülerin sei der Endpunkt eines zweijährigen Absturzes des Angeklagten gewesen, erklärte Richter Jürgen Stanoschek. „Sie haben Ihre Minderwertigkeitskomplexe mit Alkohol und Drogen betäubt - und mit einem aggressiven Auftreten.“
Auch in den Tagen vor der Tat hatte der Mann gesoffen, Ecstasy-Tabletten geschluckt und war der Polizei durch Gepöbel beim Johannisfest aufgefallen. Gleichwohl befand das Gericht, dass der 32-Jährige noch genau wusste, was er tat, als er die junge Frau verfolgte und sich schließlich auf einem unbeleuchteten Weg auf sie stürzte. Und dass er das, was Stanoschek den „typischen Horrorfall einer Vergewaltigung“ nannte, von Anfang geplant hatte. Kein Grund also, eine eingeschränkte Schuldfähigkeit anzunehmen.
Dem mehrfach vorbestraften Mann, der derzeit eine Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren wegen Bedrohung, Beleidigung, Widerstands gegen Polizeibeamte sowie zahlreichen Ladendiebstählen verbüßt, hielt das Gericht sein unumwundenes Geständnis und seine Reue zugute.
Staatsanwalt Enrico Weigelt dagegen wollte auch das nicht anerkennen: Der 32-Jährige habe nur deshalb alles zugegeben, weil ihn der Prozess genervt habe. Von echter Einsicht in das Unrecht der Tat jedenfalls sei nichts zu merken gewesen. „Die Vergewaltigung war ein abscheuliches Verhalten und muss hart bestraft werden“, sagte der Anklagevertreter und verlangte fünf Jahre Gefängnis. Ohne Unterbringung in der Drogentherapie.
Während sich Opferanwalt Andreas Goschin dieser Forderung anschloss, plädierte die Verteidigung auf höchstens vier Jahre Haft. „Mein Mandant hat im Gefängnis außerordentlich selbstkritisch über die Tat nachgedacht“, beteuerte Rechtsanwalt Sascha Marks. „Er steht dazu.“ Auch wenn es vielleicht anders wirke.
Es falle dem 32-Jährigen bloß so schrecklich schwer, in Gruppen zu sprechen und sich zu offenbaren, erklärte Marks. Und so gesehen, sei die Situation im Gerichtssaal für ihn nicht anders als ein Stuhlkreis bei der Therapiesitzung. (jft)
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