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Strafbefehl gegen Herleshäuser Bürgermeister Helmut Schmidt

Strafbefehl gegen Herleshäuser Bürgermeister Helmut Schmidt

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Herleshausen. Das Amtsgericht Eschwege hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Kassel Strafbefehl gegen Herleshausens Bürgermeister Helmut Schmidt (SPD) wegen Untreue erlassen.

Schmidt soll eine Geldstrafe zahlen, der 150 Tagessätze zugrunde liegen, also fünf Monatsgehälter. Der Bürgermeister hat bereits vorgestern, noch am Tag der Zustellung, über seinen Anwalt Widerspruch dagegen eingelegt.

Grund für den Strafbefehl ist Schmidts Entscheidung, dem Werra-Meißner-Kreis die Anliegerbeiträge für das Schulgrundstück in Herleshausen nicht in Rechnung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Gemeinde ein Schaden in Höhe von 29.000 Euro entstanden ist.

Helmut Schmidt© ArchivHelmut Schmidt

Inzwischen ist auch die Kommunalaufsicht beim Werra-Meißner-Kreis tätig. "Wir prüfen, ob wir ein Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Schmidt einleiten", erklärte Fachbereichsleiterin Andrea Möller. Darüber werde kurzfristig entschieden.

"Das ist ein Schock", so die erste Reaktion Helmut Schmidts auf den Strafbefehl. Er habe mit der Einstellung des Verfahrens gerechnet, erklärte der Bürgermeister, der dazu nichts weiter sagen wollte und an seinen Rechtsanwalt verwies. Schmidt wird von dem renommierten Spangenberger Strafverteidiger Ullrich Goetjes vertreten. "Es liegt kein Untreuetatbestand vor", begründete Goetjes gestern den Einspruch gegen den Strafbefehl. Jetzt kommt es vermutlich zur mündlichen Hauptverhandlung.

Von politischer Seite bekommt Helmut Schmidt Rückendeckung. Die Fraktionsvorsitzenden in der Gemeindevertretung haben gestern überrascht und verwundert auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft reagiert. (hs/wr)

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