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Werra-Anrainer ziehen vor das Bundesverwaltungsgericht

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Witzenhausen. Der Rechtsstreit um die Versalzung von Werra und Weser geht in eine neue Runde. Bei ihrer Sitzung in Witzenhausen hat die Klagegemeinschaft der Fluss-Anrainer beschlossen, Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts (VGH) einzulegen.

Artikel um 18:15 Uhr akrualisiert

Witzenhausen. Der Rechtsstreit um die Versalzung von Werra und Weser geht in eine neue Runde. Bei ihrer Sitzung in Witzenhausen hat die Klagegemeinschaft der Fluss-Anrainer beschlossen, Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts (VGH) einzulegen.

Darin hatten die Richter festgestellt, die Stadt Witzenhausen, die Gemeinden Gerstungen und Herleshausen sowie die Fischerei-Gemeinschaft Untere Werra seien nicht berechtigt, per Klage feststellen zu lassen, ob der Kali-Hersteller K+S Salzabwässer illegal oder erlaubt in die Werra einleitet. Über die Revision muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Die abgewiesene Klage gegen das Land Hessen wird von gut 40 Kommunen und Fischerei-Genossenschaften an Werra und Weser unterstützt. Die Klagegemeinschaft bewertet die Abwasser-Einleitung als Verletzung der europäischen Wasser-Rahmen-Richtlinie. Der Zustand der Werra sei weit von den Zielen entfernt, zu deren Umsetzung die EU-Mitgliedsstaaten laut Wasser-Richtlinie verpflichtet sind. Anders als der VGH urteilte, sehen sich die Kommunen als davon betroffen an, sagte Witzenhausens Bürgermeisterin Angela Fischer (CDU).

Der Rechtsstreit habe europarechtlich grundsätzliche Bedeutung, sagte Prof. Dr. Rüdiger Breuer; der Kölner Jurist ist Rechtsvertreter der Klagegemeinschaft. Schließlich sei es Aufgabe nationaler Gerichte zu gewährleisten, dass die Bestimmungen des Europarechts eingehalten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht sei die letzte Instanz, so Breuer. Jedoch nehme der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Zwischenverfahren zur Rechtsauslegung Stellung. Frühestens in einem Jahr sei mit einer Entscheidung zu rechnen. Diese dürfte Folgen auf laufende Genehmigungsverfahren für die K+S-Kali-Produktion haben, sagte Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainer-Konferenz.

Einstimmig für Revision - Klagegemeinschaft rechnet mit überschaubaren Kosten durch Rechtsstreit

Einen Teilerfolg haben die Werra-Anrainer mit ihrer Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erreicht, obwohl sie abgewiesen wurde. Die grundsätzliche Bedeutung hätten die Richter erkannt, sagte Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Rechtsvertreter der Klagegemeinschaft. „Deswegen hat das Gericht die Revision zugelassen.“

In Vertretung aller in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Institutionen hatten Witzenhausen, Gerstungen, Herleshausen und die Fischerei-Genossenschaft Untere Werra gegen das Land Hessen geklagt. Einstimmig beschlossen die etwa 25 Vertreter am Dienstag in Witzenhausen, Revision einzulegen.

Ob der Rechtsstreit auch weiter finanziell unterstützt wird, müsse jede Kommune für sich entscheiden, sagte Witzenhausens Bürgermeisterin Angela Fischer (CDU). „Aber das finanzielle Risiko ist überschaubar.“ Am Ende dürften die Kosten für jede einzelne Institution in einem drei- oder vierstelligen Bereich liegen. Bisher sei niemand ausgestiegen. „Eine rechtliche Klärung ist für uns alle wichtig“, sagte Fischer.

Bis Ende Oktober will Breuer als Rechtsvertreter die Revision einlegen. Einen Monat später muss dem Gericht die Begründung vorliegen.

Im deutschen Prozessrecht werde die Klagebefugnis eng ausgelegt, sagte Breuer. Weil in der nächsten Instanz auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) beteiligt wird, hofft die Klagegemeinschaft auf mehr Erfolg. Vor dem EuGH und in Europa werde die Klagebefugnis nicht so strikt ausgelegt, sagte Breuer.

Hintergrund - Breite Basis für Klage In der Klagegemeinschaft sind etwa 40 Anrainer von Werra und Weser zusammengeschlossen. Darunter sind folgende Städte und Gemeinden: Bad Sooden-Allendorf , Berka, Eschwege, Gerstungen, Landkreis Göttingen, Hann. Münden, Herleshausen, Krauthausen, Minden, Meinhard, Oberweser, Porta Westfalica, Reinhardshagen, Treffurt, Vlotho, Wahlsburg, Wanfried, Witzenhausen sowie Fischerei-Genossenschaften.

Aktenzeichen: 7 A 1736 / 10

Von Claas Michaelis

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