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Intel beendet Kartellstreit und zahlt

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Santa Clara/USA - Gegen eine Zahlung von 6,5 Millionen Dollar (4,9 Millionen Euro) stellt die New Yorker Staatsanwaltschaft ein Kartellrechtsverfahren gegen Chiphersteller Intel endgültig ein.

Der weltgrößte Chiphersteller Intel kann einen mehr als zweijährigen Wettbewerbs-Streit in den USA zu den Akten legen. Die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft hatte Intel im November 2009 verklagt und dem Unternehmen vorgeworfen, sich durch illegale Rabatte und Bestechungszahlungen einen Vorteil in der Computerbranche verschafft zu haben - zum Nachteil kleinerer Rivalen wie AMD. Intels Prozessoren stecken in vier von fünf PCs.

Intel habe mit der Staatsanwaltschaft vereinbart, dass die Klage fallengelassen werde, erklärte der Konzern am Donnerstag in einer Börsenmitteilung. Intel räume in dem Vergleich keinerlei Schuld ein und müsse sein Geschäft auch nicht einschränken, betonte das Unternehmen. Als einziges Zugeständnis nannte Intel eine Zahlung von 6,5 Millionen Dollar (4,9 Mio Euro), mit der die Kosten der Staatsanwaltschaft in dem Gerichtsverfahren zum Teil abgedeckt werden sollen.

“Wir haben immer gesagt, dass Intels Geschäftspraktiken mit dem Gesetz in Einklang stehen“, erklärte Chefjustiziar Doug Melamed. Allerdings hatte die EU-Kommission Intel wegen ähnlicher Vorwürfe Ende 2009 eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro aufgedrückt. Überdies erklärte sich Intel in einem Vergleich mit der US-Handelskommission FTC im August 2010 zu Zugeständnissen gegenüber seinen kleineren Rivalen bereit. Auch hier lautete der Vorwurf, Intel habe den Wettbewerb behindert.

Die großen Technologiekonzerne stehen immer wieder im Visier der Wettbewerbshüter. Neben Intel erwischte es auch schon Microsoft und Google. Alle sind in ihren Feldern - Prozessoren, PC-Betriebssysteme beziehungsweise Internet-Suchmaschine - führend und Wettbewerber haben nur einen kleinen Anteil vom Markt. Auch gegen Apple leitete die EU-Kommission im Dezember ein Kartellverfahren wegen möglicher Absprachen mit Verlagen bei elektronischen Büchern ein.

dpa

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Rubriklistenbild: © dpa

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