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Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder: Neue Strafen wegen unerlaubter Telefonwerbung

Neue Strafen wegen unerlaubter Telefonwerbung

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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat erneut Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Grundlage waren mehrere Beschwerden von Verbrauchern gegen zwei Unternehmen aus der Medien- und Nahrungsmittelbranche.

Die Höhe der Geldbuße beläuft sich auf insgesamt rund 194.000 Euro.

Zwar hätten sich die betroffenen Firmen in den Verfahren auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern berufen. Dabei habe es sich aber um allgemein formulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet gehandelt, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung von Partnern oder Sponsoren umfassten, erklärte die Behörde. “Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht“, betonte Netzagentur-Präsident Matthias Kurth.

Für die konkreten Anrufe hätten somit keine wirksamen Einwilligungen vorgelegen. Seit August 2009 gelten vom Verbraucher nicht gewollte Werbeanrufe und solche mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Wird die Rufnummer unterdrückt, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro erlassen werden.

Die Bonner Behörde hat nach eigenen Angaben bisher insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Die Summe der auferlegten Bußgelder beläuft sich auf rund 694.000 Euro. Zahlreiche Ermittlungen laufen den Angaben zufolge noch.

dapd

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