Kassel / Berlin. Inhaber von BahnCards können wegen der von der Deutschen Bahn AG für Dezember dieses Jahres angekündigten Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Das betrifft alle BahnCard-Kunden, die den neuen Preis für ihre Vorteilskarte zahlen müssten, weil sie im Abonnement vertrieben wird, jedoch die normale Kündigungsfrist versäumt haben. Wer den neuen Preis nicht zahlen will, muss das BahnCard-Abo schriftlich kündigen. Die Bahn AG ist verpflichtet, betroffene BahnCard-Kunden von diesem Recht zu informieren. Nach Eingang dieser Information hat man vier Wochen Zeit für die Kündigung. Nicht betroffen sind BahnCard-Inhaber, die bereits den alten Preis gezahlt haben oder ihn noch zahlen wollen.
Insgesamt sind derzeit rund 4,4 Millionen BahnCards im Umlauf (Stand September 2011). Mehr als die Hälfte des Umsatzes im Fernverkehr erwirtschaftet die Bahn mit rabattierten Fahrkarten.
Der Kauf einer BahnCard 25 lohnt sich nach Inkrafttreten der neuen Preise laut Berechnungen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) erst, wenn man - gemessen am Normalpreis - zwischen 236 und 720 Euro im Jahr für Bahnfahrten ausgibt. Die Einstiegssumme von 236 Euro entspricht dem Vierfachen des BahnCard-25-Preises (59 Euro ab 14. Dezember 2011). Die BahnCard 50 amortisiert sich ab Ausgaben von 720 Euro pro Jahr für Normalfahrscheine. Die BahnCard 50 kostet künftig 240 Euro statt bisher 230 Euro für Fahrscheine der 2. Wagenklasse. Mit der BahnCard 25 werden 25 Prozent Rabatt auf den Normalfahrpreis gewährt, mit der BahnCard 50 fällt die Hälfte des Fahrpreises weg.
Die BahnCard 25 kann zusätzlich mit Sparpreisen der DB kombiniert werden. Allerdings: Der Sparpreis 25 und der Sparpreis 50 mit Hin- und Rückfahrt sowie Wochenendbindung wird zum Jahreswechsel zu Gunsten des Sparpreises ab 29 Euro eingestellt. Grund: geringe Nachfrage.
Von Jürgen Umbach



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