Mindestlohn für Zeitarbeit

Arbeitgeberpräsident will Standards für die Branche, erteilt Lohnforderung aber Absage

Mindestlohn für Zeitarbeit

202.08.1002.08.10|Wirtschaft|9 Kommentare
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Kassel. Es ist außergwöhnlich: Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt plädiert für die Einführung eines Mindeslohns für die Zeitarbeitsbranche. Zwar sei er grundsätzlich gegen Mindestlöhne, aber in einzelnen Branchen könnten sie durchaus hilfreich sein.

Von einem Mindestlohn haben diese Damen 1931 in Großbritannien seinerzeit noch nichts gewusst, heute bekämen sie mindestens 6,51 Euro die Stunde. In Deutschland liegt der tarifliche Mindestlohn zwischen 6,83 Euro (Ost) und 8,40 Euro (West). Foto: dpa

Von einem Mindestlohn haben diese Damen 1931 in Großbritannien seinerzeit noch nichts gewusst, heute bekämen sie mindestens 6,51 Euro die Stunde. In Deutschland liegt der tarifliche Mindestlohn zwischen 6,83 Euro (Ost) und 8,40 Euro (West). Foto: dpa

Mehr Geld für Zeitarbeiter, obwohl Hundt einem Lohnvorstoß für alle des Wirtschaftsweisen Peter Bofinger eine Absage erteilte: „Wir dürfen den derzeitigen Aufschwung auf gar keinen Fall belasten oder gar gefährden.“ Bofinger hatte drei Prozent mehr Lohn für alle Beschäftigten gefordert, um die Kaufkraft im Land zu steigern. In den vergangenen Jahren seien die Tarifsteigerungen durch die Teuerung aufgefressen worden.

Zweierlei Maß bei Hundt? Keineswegs. Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland seit Mitte der 90er Jahre stetig gewachsen. Je nach Definition zählt die Hans-Böckler-Stiftung zwischen acht und neun Millionen Empfänger dazu. Am 1. Mai 2011 könnten es noch mehr werden. Dann muss Deutschland seinen Arbeitsmarkt voll für die EU-Bürger aus dem Osten öffnen. Lediglich für Staatsbürger aus Rumänien und Bulgarien gilt die Frist bis 31. Dezember 2013. Sie waren erst 2007 der EU beigetreten.

Dies könnte bedeuten, „dass deutsche Zeitarbeitsuntenehmen über Filialen in Polen oder Tschechien Zeitarbeitskräfte mit Entgelten von drei, vier oder fünf Euro pro Stunde ins Land bringen“, sagte Hundt. Das würde die Zeitarbeit diskreditieren. Für die Unternehmen wäre dies fatal, denn Zeitarbeiter hierzulande haben oft eine abgeschlossene Ausbildung – zählen somit zu Facharbeitern, bekommen aber weniger Gehalt. Darauf haben die Arbeitgeber in der Vergangenheit gebaut.

Retter Entsendegesetz?

Öffnet man die Einkommensgrenze nach unten, wird sich auch das Lohnniveau verschieben. Denn im Gegensatz zu Deutschland, wo es für einige Branchen tarifliche Mindestlöhne gibt, setzen 20 EU-Staaten lediglich auf einen pauschalen gesetzlichen Mindestlohn – egal welcher Beruf.

Hundts Befürchtungen der billigen Arbeitskräfte sind nicht abwegig. Denn die EU will, dass jeder Europäer in jedem Land der EU arbeiten darf, ohne das er behindert wird. Eingedämmt wird diese Freizügigkeit einzig durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Auf dessen Grundlage können in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards festgelegt werden. Ursprünglich war das AEntG ein rein protektionistisches Gesetz, das deutsche Bauunternehmer und -arbeiter vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland schützen sollte. Nach dem Gesetz müssen ausländische Bauunternehmen ihren nach Deutschland entsandten Arbeitern ein Entgelt nach dem deutschen Mindestlohn-Tarifvertrag für das Baugewerbe zahlen, weil dieser für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Darauf setzt Hundt. Denn mit einem Mindeslohntarif, der für die Branche allgemeinverbindlich ist, würde der Standard gehalten.

Von Martina Wewetzer

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