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Apple scheitert mit Verbotsantrag gegen Samsung-Tablet 10.1N

Apple scheitert mit Verbotsantrag gegen Samsung-Tablet 10.1N

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Düsseldorf. In den weltweiten juristischen Feindseligkeiten zwischen Apple und Samsung haben die Kalifornier am Donnerstag in Düsseldorf nach zwei Erfolgen eine Schlappe einstecken müssen.

Apple ist mit seinem Verbotsantrag gegen Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N gescheitert. Das im Vergleich zum Vorgängermodell 10.1 abgeänderte Design unterscheide sich ausreichend von Apples iPad, auch wenn es sich an dessen Gestaltung anlehne, befand das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag in einem Eilverfahren. Durch die Änderungen bestehe keine Verwechslungsgefahr mehr (Az.: 14c O 292/11).

Das Modell 10.1N sei eine eigenständige Weiterentwicklung, dünner und leichter als das iPad, befand das Gericht. Samsung hatte unter anderem den Rahmen verbreitert und die Lautsprecher seitlich nach vorne gezogen. Außerdem ist der Samsung-Schriftzug am Bildschirmrand inzwischen größer und deutlicher hervorgehoben. Die Gefahr einer Rufausbeutung des iPads bestehe damit nicht mehr, entschied das Gericht. Die Stiftung Warentest habe das Samsung-Modell sogar besser als das iPad bewertet. Beide Modelle seien in Qualität, Preis und minimalistischem Design gleichwertige Konkurrenzprodukte.

Samsung begrüßte die Entscheidung unmittelbar nach der Verkündung. Das Gericht habe Samsungs Rechtsauffassung bestätigt. Das Tablet-Modell 10.1N sei eigenständig und verletze die von Apple angeführten Rechte nicht. „Das 10.1N bleibt für den deutschen Verbraucher erhältlich.“

Das Urteil war nach der mündlichen Verhandlung zwar schon absehbar gewesen, doch hatte die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zum Modell 10.1 die Sache noch einmal spannend gemacht.

Das Oberlandesgericht (OLG) hatte das Verbot des Vorgängermodells 10.1 durch das Landgericht bestätigt, sich aber eine andere Begründung zu eigen gemacht: Demnach verstößt der Gesamteindruck des 10.1 wegen zu großer Ähnlichkeit zum iPad gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb. Einen Geschmacksmuster-Verstoß wie die Vorinstanz sah das OLG wegen eines älteren US-Patents mit einem geschützten Monitor-Design dagegen nicht.

Apple hatte 2004 ein sogenanntes Geschmacksmuster für das iPad-Design hinterlegt und sieht in den Samsung-Tablets eine Verletzung dieses geschützten Design-Musters. Apple kann die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht und im Hauptverfahren angreifen, für das ein Verhandlungstermin auf den 25. September bestimmt wurde.

Die Prozesse in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung um den Milliardenmarkt der Tablet-Computer und Smartphones. Dabei geht es auch um das Google-Betriebssystem Android, das bei Computer-Handys den größten Marktanteil hat und mit Geräten wie dem Galaxy Tab auch in dem bisher von Apple dominierten Tablet-Geschäft Fuß fassen will. (dpa)

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