Syriens Chemiewaffen-Programm: Deutsche Namen auf Lieferantenliste?
Berlin. An der Aufrüstung des syrischen Assad-Regimes mit Giftgas-Waffen könnten deutsche Firmen weit umfangreicher beteiligt sein als bislang bekannt. Experten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) kümmern sich in Syrien darum, Kampfstoffe aus Geheimlabors aufzuspüren und unschädlich zu machen.
Vorausgegangen war ein Angriff mit Boden-Boden-Raketen mit dem Giftgas Sarin, bei dem im August 2013 nahe Damaskus über 1400 Menschen starben, darunter viele Kinder. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) sammeln die OPCW-Teams auch Informationen zu Lieferanten von Technik und chemischen Substanzen, die zur Giftgas-Produktion eingesetzt wurden. Eine brisante Liste mit 50 Lieferungen deutscher Firmen in den Jahren 1982 und 1993 hat das OPCW dem Auswärtigen Amt geschickt.
Schläuche, Container, Kontrollventile, Steuerungsanlagen und eine Chemiewaschanlage führt die Liste laut SZ auf. Und 2400 Tonnen einer Schwefelsäure. Alles kann zu friedlichen Zwecken eingesetzt werden, oder wie gerade auch die Schwefelsäure zur Herstellung des Giftgases Sarin. Genehmigungspflichten und Kontrollen für Exporte solcher Dual-Use-Güter kamen erst seit Mitte der 80er-Jahre nach und nach.
Die OPCW-Liste und damit die Namen liefernder Firmen sind Verschlusssache. Auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke und ihres Rüstungsexperten Jan van Aken umfasst gesperrte Passagen, die Bundestagsabgeordnete nur in der so genannten Geheimschutzstelle des Parlaments einsehen dürfen. Begründung laut Regierung: „Bereits ein Bekanntwerden der Namen (von Firmen) in der Diskussion um die syrische Chemiewaffenproduktion kann für die betroffenen Unternehmen schwerwiegende Folgen haben, die bis zur Existenzbedrohung reichen könnten.“
Selbst mit Anschlägen müsse man rechnen.Der OPCW-Bericht - auch das steht in der Antwort - wurde an den Generalbundesanwalt weitergereicht. Er solle prüfen, ob sich „Anhaltspunkte für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen ergeben“. Die sieht Jan van Aken, ehemaliger UN-Biowaffeninspekteur, in der Tat. Dass man oft nicht wisse, wofür Technik und Chemie im Empfängerland wirklich verwendet würden, ziehe hier nicht, sagte er unserer Zeitung. Syrien selbst habe die deutschen Lieferungen eindeutig als Teil seines Chemiewaffen-Programms benannt.
Die Lieferfirmen sollten genannt werden. Auch damit, dass mögliche Verstöße gegen Außenwirtschafts- oder Kriegswaffenkontrollgesetze verjährt seien, lasse sich der Fall nicht abtun: „Für mich war das Beihilfe zum Massenmord - und die verjährt nicht“, sagte der Abgeordnete.
Groß ermittelt wurde anscheinend nicht: In den zurückliegenden „zehn Jahren hat der Zollfahndungsdienst lediglich 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen ein inländisches Unternehmen wegen der ungenehmigten Ausfuhr von Triethanolamin an ein syrisches Unternehmen geführt“, räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort ein. Kein großer Auftrag: Es ging um 88 Euro.
Von Wolfgang Riek