Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung: Die Freiheit ist nicht bedroht
Nach jahrelangen Tauziehen haben sich Justizminister und Innenminister auf einen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Lesen Sie, was unser Berliner Korrespondent Werner Kolhoff dazu meint.
Im Spannungsfeld zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen darf es keine einseitigen Entscheidungen geben. Totale Sicherheit bedeutet totale Unfreiheit. Die Politiker der großen Koalition haben bei der Vorratsdatenspeicherung nun einen Kompromiss gefunden, der dem jahrelangen Grundsatzstreit endlich ein Ende setzt und der mehr Sicherheit schafft, ohne die Freiheit in der Substanz zu bedrohen.
Die Speicherfrist wird stark begrenzt und der Zugriff auf die Daten unter anderem durch richterlichen Vorbehalt kontrolliert. Zudem sind Berufsgeheimnisträger geschützt.
Die meisten Bürger geben in den sozialen Netzwerken weitaus mehr freiwillig von sich preis, als die Strafverfolgungsbehörden durch die neue Regelung jetzt ermitteln können. Mit diesem Gesetz wird Deutschland also wahrlich nicht zum Big-Brother-Staat.
Für die Vorratsdatenspeicherung gibt es allerdings ein sehr starkes Argument: Das ist die Bedrohung vor allem durch Terroristen. Jene, die die Vorratsdatenspeicherung komplett ablehnen, müssen sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob ihr striktes Nein auch den Tag nach einem großen Anschlag überstehen würde.
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