Steiler Aufstieg, tiefer Fall: Sebastian Edathy

Am 22. August 2013 ist für den SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy die Welt noch in Ordnung: Als Chef des Untersuchungsausschusses zur rechtsextremen Terrorgruppe NSU legt der damals noch 43-, heute 44-Jährige den Schlussbericht vor.
Tag und Nacht hat er dafür gearbeitet, hat die teils haarsträubenden Versäumnisse des Verfassungsschutzes und anderer Sicherheitsbehörden gnadenlos offengelegt. Einen Monat später gewinnt der Sohn eines aus Indien stammenden evangelischen Pastors und einer Deutschen bei der Bundestagswahl den Kreis Nienburg II/Schaumburg mit 44,6 Prozent der Erststimmen. Er setzt damit eine beeindruckende Serie von Direktwahl-Erfolgen in seinem Wahlkreis seit 1998 fort. Doch merkwürdigerweise wird der respektierte Innenpolitiker, der nach dem Abitur 1989 in Stolzenau (bei Nienburg) in Hannover Soziologie und Sprachwissenschaft studiert hat und 1990 in die SPD eingetreten war, jetzt weder Innen- noch Rechtsausschussvorsitzender. Der Mann, dem in Berlin vor kurzem alle Türen offen standen, steht plötzlich am Rand, ist selbst in der eigenen Fraktion isoliert.
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Einer der intelligentesten Abgeordneten im Bundestag überhaupt soll er gewesen sein, sagt einer über ihn, der es wissen muss. Homosexuell, ledig, druckreif in seinen Formulierungen, zuweilen schneidend – und einsam. Ein „Alleiner“ – so soll ihn SPD-Urgestein Franz Müntefering genannt haben. Ende November 2013 teilt der innenpolitische SPD-Fraktionssprecher Michael Hartmann seinem Fraktionsschef Thomas Oppermann mit, dass es Edathy schlecht gehe. Anfang Januar lässt der sich bis Ende Februar krankschreiben. Burnout, Erschöpfungsdepression, mutmaßen Kollegen. Doch schon im Dezember, das berichten NDR und Süddeutsche Zeitung, soll sich ein von Edathy beauftragter Anwalt bei mehreren Staatsanwaltschaften nach bevorstehenden Ermittlungen gegen Edathy erkundigt haben. Am 7. Februar legt der sein Mandat nieder. So kommt er in letzter Minute einer Befassung des Immunitätsausschusses mit seinem Fall zuvor und damit einer Offenlegung des staatsanwaltlichen Wissens gegenüber den Abgeordneten. (tpa/dpa)
Stichwort Strafvereitelung
Eine Strafvereitelung begeht, wer absichtlich oder wissentlich die Bestrafung einer rechtswidrigen Tat verhindert. Vertreter von Strafverfolgungsbehörden wie Richter, Staatsanwälte oder Polizisten machen sich in einem solchen Fall einer Strafvereitelung im Amt schuldig. Geschehen kann dies durch Untätigkeit der Behörden oder Behinderung der Ermittlungsarbeit. Das Strafgesetzbuch sieht dafür sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft vor. Schon der Versuch ist strafbar. Nicht belangt wird, wer eine Strafe für sich oder einen Angehörigen vereitelt. (dpa)
Stichwort Kinderpornografie
Laut Paragraf 184 b Strafgesetzbuch handelt es sich bei Kinderpornografie um „Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben“. Dazu gehören auch Tonaufnahmen, Fotos, Videos und andere Abbildungen. Wer unter 14 Jahren alt ist, gilt im rechtlichen Sinn als Kind. Sowohl Herstellung und Verbreitung als auch Besitz von kinderpornografischen Inhalten sind strafbar. Eindeutige Fälle sind jene, in denen sexuelle Handlungen gezeigt werden. Schwierig ist die rechtliche Lage dagegen, wenn keine Übergriffe zu sehen sind, sondern Jungen oder Mädchen nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher „Posing-Bilder“ sind nur strafbar, wenn die unbedeckten Genitalien der Kinder „aufreizend zur Schau gestellt“ sind. Allein schon das Betrachten solcher Bilder kann strafbar sein. (dpa)