Köln. Indem man versucht habe, den Kassel Huskies die Lizenz zu entziehen und ihnen die Spielberechtigung zu nehmen sowie sie als Gesellschafter der DEL auszuschließen, habe die DEL ihre Loyalitätspflicht schwerwiegend verletzt, urteilt das Kölner Landgericht.
Als Motiv sieht das Gericht ein „wirtschaftliches Eigeninteresse“ bei der DEL: Man habe bei der Neuvergabe der Lizenz die Lizenzgebühr von 800 000 Euro kassieren wollen. Die DEL sabotiere damit die Bemühungen der Huskies, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.
Eine Verzerrung des sportlichen Wettbewerbs ist für das Gericht „nicht nachvollziehbar“. „Ein Insolvenzplanverfahren ist ein legitimes Mittel zur Entschuldung und Sanierung“. Eine vorläufige Zulassung zum Spielbetrieb einer Profiliga dürfe erfolgen, wenn ein Anspruch auf Lizenzerteilung besteht und ohne die vorläufige Zulassung zum Spielbetrieb existenzgefährdende Nachteile drohen, urteilt das Kölner Landgericht.
Kein gutes Haar lässt das Gericht an dem Verhalten der Funktionäre der DEL. Dass man sogar vor einer Gerichtsvollzieherin wegrannte, um so die Annahme einer einstweilugen Verfügung zu verhindern, steht nun sogar schriftlich in dem Urteil. Zitat: „Die (...) erlassene Unterlassungsverfügung konnte von der (...) Gerichtsvollzieherin am 27. 5. 2010 nicht zugestellt werden, weil die Gesellschaftervertreter das Tagungshotel fluchtartig verließen und sich an einem unbekannten Ort begaben (...)“.
Das Gericht kritisiert weiter, dass die DEL-Funktionäre ihre Macht nach Gutdünken einsetzen würden. Zitat aus dem Urteil: „Die (DEL-)Entscheidungsträger werden sich darauf einstellen müssen, dass auch die Machtausübung von Verbandsfunktionären rechtlichen Schranken unterliegt (....)“ (tho).
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