Sportjurist: Formale Fehler sind entscheidend

Kassel. Die juristische Auseinandersetzung um den Verbleib der Huskies in der DEL hält an. Neben einem Schiedsgericht befassen sich nun auch die Oberlandesgerichte in Köln und München mit dem Fall. Aber welche Entscheidung ist Ausschlag gebend? Ein Sportjurist klärt auf.
Viele Freunde des schnellen Sports beim Streit DEL/Huskies nicht mehr durch. Das rechtliche Wirrwarr scheint komplett. Wir befragten den Konstanzer Sportjuristen, Dr. Christian Krähe.
Herr Krähe, helfen Sie uns, Ordnung in das Durcheinander zu bringen.
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Krähe: Natürlich: Zunächst muss man zwei juristische Stränge parallel nebeneinander betrachten.
Die wären?
Krähe: Alles, was die Lizenz im engeren Sinn betrifft, also die eigentliche Spielberechtigung, ist Sache der DEL. Aber: Die DEL besteht aus Gesellschaften. Das sind die Vereine. Und was sich auf Ebene der Gesellschafter abspielt, dafür sind dann ordentliche Gerichte zuständig.
Und das heißt konkret genau was?

Krähe: Die Vereine sind, wie gesagt, Gesellschafter der DEL. Damit haben sie sich auch einer DEL-Schiedsklausel unterworfen. Für Streitigkeiten ist demnach das DEL-Schiedsgericht zuständig. Damit will man ja gerade vermeiden, dass man vor ordentliche Gerichte rennt. Wenn also das DEL-Schiedsgericht sagt, ein Verein fliegt raus, dann ist das so.
Aber die Huskies rufen jetzt das Oberlandesgericht München an, weil sie gerade das DEL-Schiedsgericht anzweifeln.
Krähe: Das ist auch korrekt so. Wenn man meint, beim Schiedsgericht wurden etwa formale Fehler gemacht - es ist beispielsweise nicht richtig zusammengesetzt oder ein Schiedrichter ist nicht unabhängig - dann können die Oberlandesgerichte angerufen werden. Der so genannte Schiedsspruch des Schiedsgerichts kann dann angefochten werden.
Passiert das oft?
Krähe: Eher selten. Die Oberlandesgerichte entscheiden zwar, wenn beim Schiedsgericht etwas nicht in Ordnung war, aber sie prüfen eher beschränkt. Das heißt konkret, sie beschränken sich auf formale Fehler. Sie prüfen zum Beispiel, ob das Gericht korrekt zusammengesetzt war.
Und wenn ein Oberlandesgericht dann meint, das Schiedsgericht sei nicht korrekt zusammengesetzt gewesen?
Krähe: Dann würde das Oberlandesgericht den Schiedsspruch sicher aufheben. (tho)