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MT-Erfolg vor Gericht: Pokalspiel wird wiederholt

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Von: Frank Ziemke

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Kassel/Frankurt. Axel Geerken war ebenso erleichtert wie zufrieden, als die knapp zweistündige Verhandlung beim Bundessportgericht in Frankfurt beendet ist: „Es hat alles geklappt wie wir uns das gewünscht haben“, sagt der Manager des Handball-Bundesligsten MT Melsungen.

Das heißt nichts anders als: Die Melsunger hatten mit ihrem Einspruch gegen die Wertung der Pokal-Niederlage bei den Rhein-Neckar Löwen Erfolg. Wegen eines spielentscheiden Regelverstoßes durch die Schiedsrichter entschied das Gericht auf eine Wiederholung der Partie.

Beim 21:22 am vergangenen Mittwoch hatte das Schiedsrichter-Duo

Aktualisiert um 14.50 Uhr

Christoph Immel und Ronald Klein drei Sekunden vor Spielende eine doppelte Strafe gegen MT-Akteur Timm Schneider ausgesprochen: Rote Karte und Siebenmeter für die Gastgeber, den Uwe Gensheimer zum Siegtor nutzte. Schneider hatte zuvor das Spiel verzögert, weil er den Ball nicht sofort freigab. Die Regel der doppelten Bestrafung wird derzeit aber nur in der Bundesliga angewendet, ausdrücklich nicht im Pokal. Die MT war deshalb schon hoffnungsfroh nach Frankfurt gefahren, wo sie neben Geerken vom Mindener Rechtsanwalt Helge Olaf Käding vertreten wurde , einem Experten für Handball-Recht. „Er hat sehr gute Arbeit für uns geleistet“, freute sich Geerken.

Der auch noch einmal klarstellte: „Wir freuen uns, dass in unserem Sinne entschieden wurde. Aber klar muss auch sein: Es geht hier nicht um irgendwelche Schuldzuweisungen, weder an die Gastgeber noch an die Schiedsrichter. Wenn man 20 Spiele in der Liga mit dieser Regel im Kopf pfeift, dann kann so etwas nun mal passieren.“ Das Schiedsrichter-Duo wurde in Frankfurt ebenso angehört wie der technische Delegierte der Pokalpartie und die Rhein-Neckar-Löwen, die durch ihren Pressesprecher vertreten waren.

Ein Termin für die Neuansetzung muss jetzt noch gefunden werden. Angedacht ist kurz vor oder nach dem Allstar-Game der Liga am 5. Februar. Und: Die Rhein-Neckar Löwen können noch Einspruch gegen das Urteil einlegen. Dafür haben sie zwei Wochen Zeit.

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