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Mutter klagt Kreuz aus Klassenzimmer

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt: Kruzifixe in Klassenzimmern verstoßen gegen die Religionsfreiheit. © dpa

Straßburg/Rom - Wieder löst ein Urteil über Kreuze in Klassenzimmern Verwunderung und Kopfschütteln aus. Diesmal befasste sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Thema.

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Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof hat gestern gegen Kruzifixe in Klassenzimmern entschieden. Die Richter urteilten, das Recht auf Religionsfreiheit und Erziehung einer italienischen Klägerin sei durch die Kruzifixe in den Klassenzimmern einer italienischen staatlichen Schule eingeschränkt. Nachdem 1995 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem umstrittenen Urteil gegen Kreuze in bayerischen Schulen votiert hatte, entschied jetzt das Straßburger Menschenrechtsgericht in ähnlicher Weise.

Das Gericht sprach der aus Finnland stammenden Klägerin 5000 Euro Entschädigung zu. Die streitbare Frau hatte im Schuljahr 2001/02 von der Schule ihrer damals 11 und 13 Jahre alten Kinder in Abano Terme verlangt, die Kreuze im Klassenraum zu entfernen. Die obersten Richter Italiens wiesen die Klage 2006 jedoch ab, weil das Kreuz ein Symbol der Geschichte und Identität des Landes sei. Der Staat argumentierte, das Kreuz sei als „Flagge“ der einzigen in der Verfassung vertretenen Religion auch ein Symbol des Staates. Der Gerichtshof in Straßburg wies das zurück. Schüler könnten das Kreuz leicht als religiöses Zeichen interpretieren. Die Freiheit, keiner Religion anzugehören, brauche besonderen Schutz.

Vatikan reagierte zurückhaltend

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Vatikansprecher Federico Lombardi prüft die Urteilsbegründung. © AP

Der Vatikan reagierte zurückhaltend auf das Urteil. Man müsse die Begründung studieren und einen „Moment der Reflexion“ einlegen, bevor man die Entscheidung kommentiere, sagte Vatikansprecher Frederico Lombardi.

Auch das Erzbistum München und Freising lässt das Urteil zunächst von Staatskirchenrechtlern prüfen. Pressesprecher Bernhard Kellner erklärte aber: „Wir können uns über das Urteil nur wundern. Europa ist von christlichen Werten geprägt. Und die Demokratie in Europa ist ohne das Christentum schlicht nicht vorstellbar.“ Der Rechtsstaat lebe gerade auch von der christlichen Wertorientierung.

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Kultusminister Ludwig Spaenle sieht keinen Grund zur Aufregung. © AP

Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle betonte, auch künftig würden in bayerischen Klassenzimmern Kreuze hängen. Sie stünden in besonderer Weise für die christlich-abendländische Geschichte und für ein Leben nach christlichen Werten, die auch in der bayerischen Verfassung verankert seien. In Bayern würden Kreuze in Klassenzimmern nur abgehängt, wenn Eltern oder Schüler dem Kreuz im Klassenraum ernsthaft widersprächen. Damit stehe die Praxis in Bayern mit den Inhalten des Straßburger Urteils im Einklang.

Ex-Minister Goppel (CSU): „Gedankenlose Richterrunde“

Thomas Goppel, Ex-Minister der CSU: „Die Richter der EU erweisen sich als Ignoranten der Wurzeln aller Toleranz, des christlichen Glaubens. Der Schaden, den die gedankenlose Richterrunde angerichtet hat, ist unabsehbar.“ Das Kreuz zähle zur Grundidentität des Kontinents und stehe für die Versöhnung in Europa. Jetzt erweise sich als „dramatische Nachlässigkeit“ der deutschen Politik, die gemeinsame Verfassung ohne Gottesbezug verabschiedet zu haben. Politiker in Italien reagierten entsetzt. Mit solchen Entscheidungen entferne sich Europa von den Vorstellungen seiner Gründerväter und nähere sich „unausweichlich dem politischen Scheitern“, wütete Kulturminister Sandro Bondi.

cm/dpa/kna

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