ADAC klärt auf
Was gilt für Autofahrer, wenn das Verkehrsschild mit Schnee bedeckt ist?
Sind Verkehrszeichen vom Schnee bedeckt, sind sie in vielen Fällen trotzdem gültig. Der ADAC erklärt die Rechtslage und was Autofahrer dazu wissen sollten.
Im Winter* haben Autofahrer oft das Nachsehen. Bei heftigen Schneefällen kommen selbst die Räumdienste nicht mehr hinterher, und so sind auch Verkehrsschilder manchmal von Schnee bedeckt und nicht immer eindeutig zu erkennen. Experten des ADAC erklären, was Autofahrer in solchen Situationen wissen sollten:
Leicht erkennbare Verkehrsschilder auch bei Schnee gültig
Verkehrszeichen, die von Schnee bedeckt sind, bleiben in der Regel trotzdem gültig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass zumindest Anwohner die Bedeutung der Schilder trotzdem kennen – deshalb müssen sie sich weiterhin an entsprechende Beschränkungen halten. „Verschneite Verkehrsschilder bleiben dann gültig, wenn Sie deren Bedeutung anhand der Form eindeutig erkennen können. Dazu gehören beispielsweise das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen ‚Vorfahrt achten‘“, informiert der ADAC.
Bei anderen dreieckigen Gefahrenzeichen oder bei runden Schildern, etwa Tempolimits, könne jedoch nicht zwingend erwartet werden, dass ortsfremde Autofahrer sie komplett verdreckt oder zugeschneit noch erkennen können.
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Geblitzt und Schild war nicht lesbar? Beweislast kann laut ADAC problematisch sein
Natürlich müsse kein Autofahrer seine Fahrt unterbrechen, aussteigen und ein verschneites Schild freikratzen. Die Experten raten: „Halten Sie sich aber immer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) – beachten Sie also die allgemeinen Tempolimits innerorts und außerorts und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit.“ Sie sagen: „Werden Sie dann zum Beispiel mit Tempo 50 auf einer Strecke geblitzt, auf der 30 km/h gelten, kann das ohne Folgen bleiben. Ein Problem ist allerdings die Beweislast.“
Denn wer auf unbekannter Route geblitzt wird, müsse glaubhaft machen, dass das Schild nicht lesbar war. Die Beweisführung könnte schwierig werden. Bei stationären Blitzern sei das in der Regel nur im Nachhinein möglich. Grundsätzlich rät der ADAC dazu, die allgemeinen Tempolimits innerhalb und außerhalb geschlossenen Ortschaften zu beachten.
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ADAC: Als Autofahrer Tempo immer an Straßenverhältnisse anpassen
Unabhängig von Tempovorschriften gelte immer: Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass Sie das Fahrzeug ständig beherrschen. „Passen Sie die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.“ (ahu) *hna.de und tz.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
Quellen: ADAC, dpa
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