Neuer Rechtsrahmen ist besiegelt
Was für Taxifahrten künftig gilt – „Rückkehrpflicht“ für Uber und Co.
Der Bundesrat hat den Weg für eine Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes in Deutschland freigemacht. Was sich dadurch ändern soll und was bleibt.
Für Mobilitätsangebote in Städten und ländlichen Regionen, die man meist digital buchen kann, kommen neue Regeln: Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, machte der Bundesrat am Freitag (26. März) einstimmig den Weg für eine Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes in Deutschland frei.
Auf dem Taxi- und Fahrdienstmarkt kommen neue Regeln
Das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz solle reguläre Angebote zum Beispiel mit Kleinbussen oder Vans ermöglichen, bei denen sich mehrere Kunden einen Wagen teilen, schreibt dpa. Bisher seien sie mit Ausnahmeregeln unterwegs. Zugleich sollen dadurch klassische Taxi-Anbieter* und das öffentliche Angebot mit Bus und Bahn geschützt werden. Für neue Fahrdienst-Vermittler wie Uber seien dafür Vorgaben vorgesehen, die Kommunen festlegen können, heißt es in dem Bericht.
Lesen Sie zudem: Wichtige Änderung bei Führerschein – Das sollten Autofahrer wissen
Taxi- und Fahrdienstmarkt: Mindestfahrpreise und Sammelangebote
In einigen Städten sind demnach schon Anbieter wie Berlkönig oder Moia unterwegs, bei denen man per App von überall einen einzelnen Platz in kleinen Bussen oder Vans buchen kann. Auf der Fahrt können andere einsteigen. Künftig sollen solche Angebote dauerhaft möglich werden, wie dpa nun schreibt. Kommunen sollen dem Bericht zufolge jedoch zum Beispiel Mindestfahrpreise festlegen können, um Ticketpreise von Bussen und Bahnen nicht zu unterbieten. Solche Sammelangebote sollen daneben auch unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) möglich sein, heißt es weiter. Dann könnten sie von Förderungen profitieren, was vor allem auf dem Land Anreize für flexiblere Touren mit kleineren Fahrzeugen schaffen könnte.
Lesen Sie zudem: Corona-Maske im Auto Pflicht: Nächstes Bundesland zieht nach – wer folgt danach?
„Rückkehrpflicht“ für Fahrdienst-Vermittler wie Uber und Co.
Besonders umstritten war, wie dpa schreibt, ein „fairer Ausgleich“ zwischen klassischen Taxis und neuen Fahrdienst-Vermittlern wie Uber. Für deren Wagen bleibe es bei einer „Rückkehrpflicht“. Sie müssen nach einer Kundenfahrt erst zum Betriebssitz zurück und dürfen – anders als Taxis – nicht an der Straße warten oder sich heranwinken lassen. Großflächige Kommunen sollen aber weitere Abstellorte zulassen können, heißt es weiter in dem Bericht, damit es nicht immer leer bis zum Betriebssitz gehen muss.
Lesen Sie zudem: Darauf müssen Motorradfahrer an der Tankstelle achten
Gesetz sieht vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen
Das Gesetz sieht laut dpa zudem vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen; sie müssten jedoch ein aktuelles Navigationsgerät haben, auch per Smartphone. Wenn Taxis auf Bestellung kommen, sollen Kommunen für Routen zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen feste Streckenpreise festlegen können, heißt es weiter in dem Bericht. Verkehrsanbieter und Plattformbetreiber sollen zudem künftig auch Mobilitätsdaten wie Routen, Haltepunkte und Fahrpläne bereitstellen. Dies solle für Kontrollen, Informationsdienste oder Verkehrslenkung genutzt werden können. (ahu)*tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Auch interessant: Achtung bei Grünpfeil: Diese Regel sollten Sie kennen - sonst droht Bußgeld
Warnleuchten im Auto und was sie bedeuten



