Wer als Autofahrer am Steuer mit einem zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Handy telefoniert, muss mit diesen Folgen rechnen.
Wer am Steuer mit einem zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Handy telefoniert, muss mit einem Bußgeld* rechnen. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Autofahrer könnten sich nicht darauf berufen, dass sie das Telefon ja nicht mit den Händen festgehalten haben. Das habe das Oberlandesgericht Köln nach eigener Mitteilung Anfang Dezember entschieden (Az.: III-1 RBs 347/20).
Handy im Auto unters Ohr geklemmt – es kann ein Bußgeld drohen
In verhandelten Fall war laut dpa auf einem bei einer Geschwindigkeitsmessung aufgenommenen Foto zu sehen, dass die Fahrerin ein Mobilfunktelefon zwischen der Schulter und dem Kopf eingeklemmt hielt. Sie hatte im Gerichtsverfahren zugegeben, dass sie telefoniert hatte. Aber sie habe das Handy nicht festgehalten, und nur das sei ja verboten, argumentierte sie dem Bericht zufolge. Trotzdem war sie vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden, wie dpa berichtet, wogegen sie sich in zweiter Instanz zur Wehr setzte.
Am Steuer telefonieren – aber nur mit Freisprechanlage
Das Oberlandesgericht habe die Entscheidung jedoch bestätigt. Das „Halten“ eines Gegenstandes setze nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus, so die Richter. In dem Einklemmen des Handys liege ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial, weil das Risiko bestehe, dass das Mobiltelefon herunterfalle. Schon um dem entgegenzuwirken, könne der Fahrer sich nicht voll auf den Verkehr konzentrieren. Das sei auch der Unterschied zu einer Freisprechanlage.
So teuer ist es bei Handy am Steuer – Bußgelder und Punkte in Flensburg
Mit dem Handy am Steuer zu telefonieren kann durchaus teuer werden, es drohen nicht nur Bußgelder: 100 Euro und einen Punkt kostet das Telefonieren am Steuer während der Fahrt ohne Benutzung einer Freisprechanlage (werblicher Link). Bei Gefährdung beträgt das Bußgeld 150 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wie etwa der ADAC informiert. Passiert gar ein Unfall, kostet dies 200 Euro Buße, es gibt einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Zudem kann man unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz verlieren und muss den Schaden selbst bezahlen. (ahu) *hna. und tz.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.
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