Wer bestimmte Punkte im Arbeitszeugnis einfach weglässt, der tut sich damit keinen Gefallen. Der Kündigungsgrund gehört zweifelsohne dazu.
Das Arbeitszeugnis soll die Aufgaben eines Mitarbeiters beschreiben und seine Leistung bewerten. Doch weil es stets positiv formuliert werden muss, steckt es oft voller Geheimcodes und undurchsichtiger Formulierungen*. Unliebsame Punkte wie eine Kündigung durch das Unternehmen würden Arbeitnehmer gerne ganz aus dem Arbeitszeugnis verbannen. Doch Vorsicht: Wer den Kündigungsgrund verschweigt, könnte sich erst recht beim neuen Arbeitgeber verdächtig machen.
Kündigungsgrund sollte bei freiwilligem Ausscheiden immer im Arbeitszeugnis genannt werden
Warum ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, muss nicht zwingend im Arbeitszeugnis stehen. Wer freiwillig ausscheidet, hebt dies jedoch meist hervor, da Arbeitgeber einen Wechsel auf eigenen Wunsch positiv bewerten. Schließlich deutet dies auch auf eine berufliche Weiterentwicklung hin.
Entfällt der Grund für die Kündigung im Arbeitszeugnis, lässt dies viel Raum für Spekulationen – und der gute Eindruck ist schnell dahin. Deshalb sollten Arbeitnehmer bei einer Eigenkündigung immer darauf bestehen, dass dies auch im Arbeitszeugnis vermerkt wird.
Etwa so:
„Frau Maier verlässt uns auf eigenen Wunsch.“
„Herr Hauptmannverlässt uns auf eigenen Wunsch, um ein Studium zu beginnen.“
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Wo steht der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis?
Die Angaben zur Beendung des Arbeitsverhältnisses steht in der Regel im Schlussteil des Arbeitszeugnisses. Bei wem hier noch Formulierungen folgen, in welcher der Arbeitgeber sein Bedauern über den Ausstieg äußerst und dem Mitarbeiter für die erbrachten Leistungen dankt, hat gute Karten, einen positiven Eindruck zu hinterlassen. (as)*Merkur.de ist teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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