Weniger Steuern zahlen in 2022 dank einer Änderung: Auch die Homeoffice-Pauschale sollten Sie wieder beantragen

Der erhöhte Grundfreibetrag kommt 2022 allen Steuerzahlern zugute: Dank ihm bleiben statt 9.744 Euro nun 9.984 Euro des Einkommens steuerfrei.
In Hinblick auf die Steuern* gibt es 2022 gute Nachrichten. Der Gesetzgeber erhöht den Grundfreibetrag erneut. Damit bleiben im Jahr 2022 insgesamt 9.984 Euro Ihres Einkommens steuerfrei – 240 Euro mehr als im Vorjahr. Wie die Stiftung Warentest als große deutsche Verbraucherorganisation weiter informiert, gilt für Verheiratete der doppelte Betrag. Der Grundfreibetrag stellt also 2022 mehr vom Einkommen steuerfrei. Doch es gibt auch noch andere Vorteile, die sich Steuerzahler zunutze machen können.
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Homeoffice-Pauschale wird 2022 verlängert
Wer ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeitet, dem winkt in diesem Jahr wieder eine Extra-Zahlung in Form der Homeoffice-Pauschale. Diese soll Mehrkosten abdecken, die für den Arbeitnehmer ohne Pandemie nicht anfallen würden. Ursprünglich nur für 2020 und 2021 geplant, wollen SPD, Grüne und FDP die Pauschale laut Koalitionsvertrag 2022 weiterhin gewähren, so Stiftung Warentest. Abgenickt sei dieser Vorschlag allerdings noch nicht.
Pro Heimarbeitstag werden im Rahmen der Homeoffice-Pauschale fünf Euro berücksichtigt – maximal 120 Tage im Jahr. Beantragen können die Pauschale Angestellte und Selbstständige. Es lohnt sich: Insgesamt sind bis zu 600 Euro im Jahr drin, wie das Portal steuertipps.de informiert. Für die Praxis bedeutet das: Geben Sie die Homeoffice-Tage in der Anlage N der Steuererklärung an, die Pauschale zählt nämlich zu den Werbungskosten. Zu beachten ist allerdings, dass Sie mit der Homeoffice-Pauschale erst Steuern sparen, wenn Sie im Jahr mehr als 1.000 Euro Werbungskosten abrechnen, so die Stiftung Warentest. Diesen Betrag ziehe das Finanzamt ohnehin automatisch für berufliche Kosten ab. (jg) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.