Neue Grenzwerte gegen Lärm treffen auch Volksfeste
Wiesbaden. Ob beim Kasseler Zissel, beim Lullusfest in Bad Hersfeld oder auch beim Hessentag 2011 in Oberursel - bei Traditionsfesten sollen bis Sommer strengere Grenzwerte für den Lärm gelten.
Das plant das hessische Umweltministerium, um bislang von den Kommunen getroffene Regeln einheitlich zu gestalten. Details stünden noch nicht fest, so ein Vertreter des Umweltministeriums gestern.
Der Grund: Sowohl bei den Kommunen als auch beim Land beklagen sich immer wieder Bürger, und das, obwohl die Feste nur einmal im Jahr in überschaubarem Zeitraum stattfinden. Auch die Public-Viewing-Veranstaltungen bei Sportereignissen sind manchem Anwohner ein Dorn im Auge.
„Lärm ist der bisher übersehene Umweltbereich“, meint auch Thomas Schmid, Präsident des Landesamtes für Umwelt und Geologie, das sich aufgrund einer 2002 erlassenen europäischen Richtlinie seit Jahren mit dem Problem befasst. Dabei geht es vor allem um den vom Straßen-, Bahn- und Luftverkehr verursachten Lärm, den es zu reduzieren gilt. Eine Herkulesaufgabe. Denn anders als bei der Luftverschmutzung, wo bereits viele Verbesserungen erreicht wurden, weiß man beim Lärm schon heute, dass er aufgrund der Verkehrsentwicklung zunehmen wird.
Dabei steht auch fest, dass Lärm krank macht. Und das gilt nicht nur bei Menschen, die sich subjektiv belastet fühlen. Auch wer glaubt, vorbeirauschende Züge aus purer Gewohnheit gar nicht mehr zu hören, ist dem Lärm ausgesetzt. „Der Körper reagiert darauf, auch ohne dass man es merkt“, so die Umweltexpertin aus dem hessischen Sozialministerium, Jutta Witten. Deshalb sei Ziel der EU-Richtlinie, Lärm zu mindern und Ruhezonen zu schützen.
Lärmaktionspläne
Das Umweltamt hat deshalb Lärmkartierungen erstellt, die sich zunächst auf viel genutzte Straßen in ganz Hessen und auf die größten Städte (Frankfurt und Wiesbaden) beschränken. In einem nächsten Schritt werden auch Kassel, Darmstadt und Offenbach folgen. Um Gegenmaßnahmen zu entwickeln, wurden Lärmaktionspläne erstellt. Sie sehen zum Beispiel neue Fahrbahnqualitäten, Verkehrsbeschränkungen, veränderte Verkehrslenkung oder auch passiven Lärmschutz in Form spezieller Fenster vor. Verbindlich allerdings sind sie nicht. „Beim Lärm“, so Schmid, „stehen wir noch ganz am Anfang“.
Von Petra Wettlaufer-Pohl