Nach Zwangspensionierung von Steuerfahndern: Warten auf den Staatsgerichtshof?

Wiesbaden. Der Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags wird für zwei Wochen ausgesetzt. Darauf haben sich die Fraktionen am Montag verständigt.
In dieser Zeit soll in den Fraktionen beraten werden, ob der Ausschuss so lange ausgesetzt wird, bis der Staatsgerichtshof über eine Klage von SPD und Grünen entschieden hat.
Der Ausschuss untersucht die Zwangspensionierung von vier Steuerfahndern. Die Gutachten, die ihrer Versetzung in den Ruhestand voraus gegangen waren, hatten sich später als fehlerhaft erwiesen. Die vier Beamten sehen sich als Mobbing-Opfer, die man habe loswerden wollen, weil sie reichen Steuersündern auf der Spur gewesen seien.
Hintergrund des aktuellen Streits: SPD und Grüne, die den Ausschuss beantragt hatten, haben vor dem Staatsgerichtshof geklagt, weil sie die Erweiterung des Untersuchungsthemas durch die Regierungsfraktionen für eine Verletzung ihrer Minderheitenrechte und damit für verfassungswidrig halten. Da gestern die Zeugenbefragungen beginnen sollten, musste zunächst geklärt werden, ob auch die in der Klageschrift behandelten strittigen Themen angesprochen werden können.
Die Regierungsfraktionen hatten zunächst nicht einlenken wollen, bei der CDU hieß es, die Opposition wolle lediglich "Theater veranstallen." Nach den nichtöffentlichen Beratungen wurde jedoch deutlich, dass offenkundig beide Seiten einen Eklat vermeiden wollten. Die für Montag geladenen Zeugen wurden wieder ausgeladen. (wet)