Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss: Opposition sieht sich ausgebremst
Wiesbaden. SPD und Grüne sehen sich im Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss von der schwarz-gelben Mehrheit unzulässig ausgebremst. Der Bonner Staatsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland vertritt daher ihre Klage vor dem Staatsgerichtshof.
Er sagte gestern, die Mehrheitsfraktionen hätten den Untersuchungsgegenstand verfassungsrechtlich unzulässig verändert.
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SPD und Grüne wollen herausfinden, ob sich die Landesregierung bei der Zwangspensionierung von vier Steuerfahndern rechtswidrig verhalten hat. Die Pensionierung der Beamten, die sich von ihren Vorgesetzten gezielt gemobbt fühlten, beruhten auf falschen Gutachten eines Frankfurter Arztes, der deswegen inzwischen verurteilt wurde.
CDU und FDP wollen auch Fragen zu Gesundheitszustand, zur Qualifikation und zum Kontakt von Abgeordneten zu den Steuerfahndern untersuchen. Letzters ist laut Wieland ohnehin nicht zulässig. Untersuchungsausschüsse seien zudem ein klassisches Minderheitenrecht, das von der Mehrheit nicht umfunktioniert werden dürfe. (wet)