Zwangspensionierte Fahnder ziehen vor Gericht
Wiesbaden. In der hessischen Steuerfahnder-Affäre ziehen die vier zwangspensionierten Fahnder vor Gericht. Sie hätten Klage gegen einen Frankfurter Psychiater eingereicht und verlangten vom Land Schadensersatz in sechsstelliger Höhe, schreibt das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
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Diese Summe sei ihnen durch ihre Zwangspensionierung wegen unlauter erstellter Gutachten entgangen. Der Psychiater hatte die Fahnder im Auftrag des Landes untersucht und ihre angebliche Dienstunfähigkeit festgestellt. Seine Gutachten wurden von einem Gericht bereits verworfen, und er wurde zu einer Geldbuße verurteilt. Auch das Land erkennt die Unbrauchbarkeit der Gutachten mittlerweile an. Das zuständige Regierungspräsidium in Gießen verwehrt den Fahndern jedoch eine Entschädigung, weil sie nicht rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt hätten.
Mit der hessischen Steuerfahnder-Affäre beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Wegen eines Streits über Verfahrensfragen hat er jedoch bis zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs eine Pause eingelegt. Ob der Zivilprozess Auswirkungen auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses haben könne - etwa durch die Vernehmung von Zeugen -, werde geprüft, sagte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Leif Blum (FDP), in einer Mitteilung. (dpa)